Streit um Partnerschaftsgesetz Reform für gleichgeschlechtliche Paare in Polen beschlossen
Das polnische Parlament hat den Weg für eingetragene Lebenspartnerschaften freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für das entsprechende Gesetz. Ob die Regelung tatsächlich in Kraft tritt, bleibt jedoch unklar. Präsident Karol Nawrocki kündigte bereits an, die Reform nicht unterzeichnen zu wollen.
Das Wichtigste im Überblick
- Polnisches Parlament verabschiedet Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Reform soll auch gleichgeschlechtlichen Paaren mehr Rechte geben
- Präsident Karol Nawrocki kündigt Veto gegen das Gesetz an
- Regierung von Donald Tusk hatte Reform versprochen
- Ehe bleibt in Polen weiterhin Mann und Frau vorbehalten
Die Einführung eingetragener Partnerschaften gehört zu den zentralen Vorhaben der Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk. Die Koalition hatte die Reform bereits bei ihrem Amtsantritt angekündigt. Das Gesetz sieht vor, dass zwei volljährige Personen künftig vor einem Notar einen Partnerschaftsvertrag abschließen können. Nach der Eintragung beim Standesamt sollen die Partner unter anderem ihren Güterstand regeln und gegenseitige Unterhaltspflichten festlegen dürfen.
Darüber hinaus erhalten die Partner Rechte bei der Nutzung der gemeinsamen Wohnung sowie Zugang zu medizinischen Informationen des jeweils anderen. Zudem können sie als Bevollmächtigte füreinander handeln. Die Reform soll ausdrücklich auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten. Das sorgt insbesondere bei der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS für scharfe Kritik. Aus deren Umfeld stammt auch Präsident Nawrocki.
Klares Nein des Präsidenten bleibt
Der Präsident erklärte nach der Abstimmung im Parlament, er werde kein Gesetz unterzeichnen, das eine Alternative zur Ehe schaffe. „Ich bin Hüter der Verfassung. In der Verfassung steht ausdrücklich, dass die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist“, sagte Nawrocki. Damit wiederholte und bekräftigte er seine Absagen aus der Vergangenheit zu mehr eheähnlichen Rechten für Schwule und Lesben. Nach polnischem Recht gilt die Ehe damit wohl auch weiterhin ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau. Erst vor kurzem hatte das Innenministerium allerdings infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes die Standesämter angewiesen, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Ob das nun verabschiedete Partnerschaftsgesetz trotz des angekündigten Widerstands des Präsidenten umgesetzt werden kann, ist derzeit offen.