Mord aus Homophobie Hass auf Homosexuelle und religiöse Tatmotive vermutet
Vor dem Landgericht Osnabrück muss sich aktuell ein 34-jähriger Mann wegen Mordes verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, seinen 44-jährigen Mitbewohner getötet zu haben, weil dieser schwul war. Die Staatsanwaltschaft vermutet hinter der Tat auch ein mögliches religiöses Motiv.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein 34-Jähriger steht am Landgericht Osnabrück wegen Mordes an seinem Mitbewohner vor Gericht.
- Die Staatsanwaltschaft vermutet ein Motiv aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers und möglicherweise religiöse Hintergründe.
- Der Angeklagte soll das Opfer mehrfach bedroht und beleidigt haben.
- Am Tag der Tat soll er seinen Mitbewohner erstochen und anschließend selbst den Notruf gewählt haben.
- Es droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Prozess umfasst mehrere Verhandlungstermine, Urteil frühestens Ende Juni.
Religiöse Motive
Stimmt der Eindruck der Staatsanwaltschaft, handelte es sich um einen Mord mit Ansage. So soll das spätere Opfer der Polizei einen Tag vor dem mutmaßlichen Mord berichtet haben, dass der Angeklagte aus dem Buch Mose zitiert habe, um seine Schwulenfeindlichkeit zu rechtfertigen. Der 34-Jährige soll sowohl gegenüber dem Opfer als auch dessen Ex-Partner die Worte geäußert haben: „Ich werde euch säubern.“ Zum Auftakt des Prozesses erschien der Angeklagte mit einem Gebetsschal. Welche Religion die Staatsanwaltschaft offiziell vermutet, wollte ein Pressesprecher des Landgerichts auf Anfrage nicht mitteilen.
Nach Angaben des Landgerichts ereignete sich die Tat im November 2025 in der gemeinsamen Wohnung der beiden Männer. Der Angeklagte soll mehrmals auf den Oberkörper seines Mitbewohners eingestochen haben. Anschließend habe er selbst den Notruf gewählt und angegeben, sein Mitbewohner habe ihn mit einem Messer bedroht, er habe sich lediglich verteidigt. Der 44-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, erlag dort jedoch seinen schweren Verletzungen.
Angeklagter war zuvor bereits gewalttätig
Bereits in den Tagen vor der Tat soll es wiederholt Streitigkeiten zwischen den Mitbewohnern gegeben haben. Der Angeklagte habe das Opfer beleidigt, mit einem Messer und dem Tod gedroht. Am Tag vor dem Vorfall musste die Polizei eingreifen. Eine Zeugin, die als Polizistin beim Prozessauftakt aussagte, berichtete, dass sie den Angeklagten nicht auf ein Messer durchsucht habe. Die beiden Männer wurden daraufhin mit der Auflage, Abstand zu halten, wieder alleine gelassen.
Die Anklageschrift führt weitere Vorfälle an. So sei der 34-Jährige bereits rund zwei Wochen zuvor von einem Handwerker angezeigt worden, wegen schwerer Körperverletzung. Der Angeklagte soll den Mann getreten haben, sodass dieser mit dem Kopf gegen eine Wand gefallen sei. Der Prozess am Osnabrücker Landgericht umfasst insgesamt sechs weitere Termine. Das Urteil könnte frühestens am 25. Juni fallen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie der Gerichtssprecher erläuterte.