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Sachsen verzeichnet 2.884 Geschlechtseintragsänderungen
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Junge Menschen profitieren Sachsen verzeichnet 2.884 Geschlechtseintragsänderungen

mr - 21.04.2026 - 21:00 Uhr
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Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 haben in Sachsen bereits 2.884 Menschen ihren Geschlechtseintrag offiziell geändert. Diese Angaben stammen aus einer aktuellen Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag. Das neue Gesetz hat die Verfahren deutlich vereinfacht und ermöglicht es nun, den Personenstand beim Standesamt unkompliziert und ohne medizinische Gutachten anzupassen.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit November 2024 wurden in Sachsen 2.884 Geschlechtseinträge geändert.
  • Leipzig verzeichnet mit 1.161 die meisten Anträge, gefolgt von Dresden und Chemnitz.
  • 331 Anträge betrafen Minderjährige, darunter mindestens 24 Kinder unter 14 Jahren.

 

Regionale Unterschiede und Entwicklung

Im Raum Leipzig erfolgten innerhalb kurzer Zeit mehr offizielle Änderungen als in Dresden und Chemnitz zusammen. Während Leipzig 1.161 Änderungen zählt, kommen Dresden und Chemnitz gemeinsam auf 752. Die geringe Zahl der Fälle in den Landkreisen wie Görlitz oder Mittelsachsen deutet auf unterschiedlich ausgeprägte Akzeptanz oder Bekanntheit in ländlichen Regionen hin. Ein besonders auffälliges Detail ist, dass rund 38 Prozent der Antragstellenden ihren Eintrag von weiblich zu männlich geändert haben, etwa ein Viertel wählte den Wechsel von männlich zu weiblich. Weitere Varianten betreffen unter anderem die Option „ohne Angabe“.

 

Klarere Regeln für Minderjährige

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht bei unter 14-Jährigen die Zustimmung der Eltern vor, während Jugendliche ab 14 Jahren selbst die Erklärung bei der Behörde einreichen können. Sollte der Wunsch eines Jugendlichen in diesem Alter auf elterlichen Widerstand stoßen, muss das Familiengericht zustimmen. Bislang ist laut dem sächsischen Innenministerium kein solcher Streitfall vor einem Gericht aktenkundig geworden. Insgesamt wurden 331 der sächsischen Anträge von Minderjährigen gestellt. Die Antragszahlen zeigen, dass das neue Verfahren auch für junge Menschen relevant ist, wobei die Dunkelziffer angesichts nicht vollständig erfasster Altersgruppen in Städten wie Leipzig und Chemnitz vermutlich noch höher liegt.

 

Hintergrund: Erleichterte Verfahren durch das Gesetz

Mit der Reform im November 2024 wurde das frühere, als entwürdigend kritisierte Transsexuellengesetz abgelöst. Die Pflicht zu medizinischen Gutachten zur Änderung des Geschlechtseintrags oder Vornamens entfiel. Nun reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt aus. Forschende und queere Verbände hatten seit Jahren eine solche Änderung gefordert. Die Erleichterung führt laut Expertinnen und Experten zu einem deutlichen Anstieg der Korrekturen und zeigt, dass viele Betroffene den vorherigen Aufwand gescheut hatten. Auch andere Bundesländer berichten bereits über einen sprunghaften Anstieg seit Einführung der neuen Regelungen.

 

Ausblick

Die sächsischen Zahlen machen deutlich, dass das Selbstbestimmungsgesetz vielfältig genutzt wird und besonders in Großstädten hohen Bedarf trifft. Wie sich die Zahlen in den kommenden Jahren weiterentwickeln, ob etwa ländliche Gebiete nachziehen, bleibt offen. Die hohe Akzeptanz in urbanen Regionen deutet darauf hin, dass der Abbau bürokratischer Hürden gerade für jüngere Generationen einen konkreten Unterschied im Alltag bedeutet.

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