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Klage von Nonnen-Hospitz

Klage von Nonnen Anti-Diskriminierungsgesetze würden religiöse Rechte verletzen

ms - 16.04.2026 - 11:30 Uhr
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Nonnen eines katholischen Hospizes im US-Bundesstaat New York haben im Namen ihrer Einrichtung Klage gegen den Staat eingereicht. Sie kritisieren Vorschriften, die ihrer Ansicht nach ihre religiösen und freien Meinungsrechte verletzen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Nonnen eines katholischen Hospizes in Westchester County, New York, verklagen den Staat wegen transinklusiver Vorschriften.
  • Das 2023 unterzeichnete Gesetz schreibt Langzeitpflegeeinrichtungen vor, Geschlechtsidentität bei Zugang zu Einrichtungen wie Badezimmern zu respektieren.
  • Die Dominican Sisters of Hawthorne haben die Klage vorsorglich eingereicht und haben bislang keine trans* oder queere Personen unter ihrer Obhut.
  • Kritiker sehen das Vorgehen als Teil eines größeren Kulturkampfes; Gouverneurin Hochul betont Schutz und Würde von LGBTIQ+-Senioren.

Klage gegen queeres Schutzgesetz

Es geht um das 2023 von Gouverneurin Kathy Hochul (D) unterzeichnete Gesetz „The Long-Term Care Facility Residents’ Bill of Rights for LGBTQIA+ New Yorkers and People Living with HIV“. Demnach müssen Langzeitpflegeeinrichtungen den Patientinnen und Patienten Zugang zu Badezimmern, Krankenhausbetten und weiteren Angeboten gewähren, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen. Die Dominican Sisters of Hawthorne betreiben das 42-Betten-Hospiz Rosary Hill Home in Westchester County. Sie werden von der Kanzlei First & Fourteenth aus Colorado vertreten, die auch in anderen Fällen religiöser Diskriminierung tätig ist. Offizielle Stellen haben bislang keine Maßnahmen gegen die Einrichtung ergriffen. Die Klage wurde vorsorglich eingereicht, um eine mögliche zukünftige Strafverfolgung zu verhindern.

„Die Schwestern wollen nicht vor Gericht ziehen. Sie wollen, dass dies geregelt wird, um sich weiter auf ihren Dienst zu konzentrieren“, erklärte Anwalt L. Martin Nussbaum, der die Klage im Namen der Nonnen anführt. Kritisiert werden unter anderem Schulungen zur kulturellen Sensibilität, die das Gesetz vorsieht, sowie Vorschriften zur Verwendung von bevorzugten Pronomen der Patientinnen und Patienten. Nussbaum bezeichnet diese Regelungen als „Indoktrination“ und verweist auf Schreiben, die angeblich die Rechte der Einrichtung einschränken würden.

Hypothetischer Fall als Klagegrund 

Laut Nussbaum hatten die Nonnen bislang keine trans* Personen unter ihrer Obhut. „Wir haben nicht einmal solche Patientinnen und Patienten. Der Staat verlangt von diesen heiligen Nonnen, sich einer Ideologie zu beugen, die ihrem Glauben widerspricht“, sagte er. Schwester Stella Mary, Leiterin des Hospizes, betonte den besonderen Charakter der Einrichtung: „Das ist unsere Stärke. Ohne unseren Glauben wäre die Art von Pflege, die wir leisten, nicht dieselbe. Jeder, der hierher kommt, sagt sofort, wie friedlich es hier ist.“

Beim Unterzeichnen des Gesetzes erklärte Gouverneurin Hochul damals: „Die Senioren in New York sollten ihr Leben in Würde und Respekt führen können, frei von jeglicher Diskriminierung. LGBTIQ+- und HIV-positive Senioren gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen, und wir ergreifen Maßnahmen, damit alle New Yorker Sicherheit und Unterstützung an den Orten finden, wo sie sie am dringendsten benötigen. Hass wird in New York niemals einen Platz haben.“ Queere Vereine in New York gehen davon aus, dass die Nonnen möglicherweise von der Anwaltskanzlei aufgewiegelt worden sein könnten. 

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