Etappensieg in Australien Lesben fordern exklusive Veranstaltungen
Eine lesbische Gruppe aus Victoria, die Lesbian Action Group (LAG), hat vor dem Bundesgericht in Australien einen Teilerfolg errungen. Das Gericht hob eine Entscheidung der Australian Human Rights Commission (AHRC) auf, die den Ausschluss von trans* Frauen bei öffentlichen Veranstaltungen der Gruppe abgelehnt hatte.
Das Wichtigste im Überblick
- Australische lesbische Gruppe (Lesbian Action Group, LAG) hat vor dem Bundesgericht einen Teilerfolg erzielt.
- Bundesgericht setzte eine Entscheidung der Australian Human Rights Commission (AHRC) außer Kraft.
- Fall geht nun zurück an das Administrative Review Tribunal zur erneuten Prüfung.
- LAG möchte trans* und bisexuelle Frauen von öffentlichen Veranstaltungen ausschließen.
- AHRC und Equality Australia betonen, dass das Gericht nicht über die Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse entschieden hat.
- LAG bezeichnet das Urteil als „klaren Sieg“, betont das Recht auf eigenen Raum.
Teilerfolg vor Gericht
Das Urteil von dieser Woche bedeutet, dass der Fall nun erneut vor das Administrative Review Tribunal geht. Die LAG bezeichnete das Urteil als „klaren Sieg“, während Equality Australia betonte, der Richter habe lediglich „rechtliche Fehler in der Begründung des Tribunals festgestellt“. Im Jahr 2023 beantragte die LAG bei der AHRC eine fünfjährige Ausnahmegenehmigung nach dem Sex Discrimination Act (SDA). Ziel war es, trans* und bisexuelle Frauen von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen, die laut der Gruppe ausschließlich für jene lesbischen Frauen gedacht seien, die bei der Geburt als weiblich dokumentiert wurden.
Die Kommission wies den Antrag ab. Daraufhin legte die Gruppe Beschwerde beim Administrative Appeals Tribunal – heute bekannt als Administrative Review Tribunal – ein. Dieses bestätigte im Januar die Entscheidung der AHRC, sodass die LAG den Fall vor das Bundesgericht brachte. Richter Mark Moshinsky ordnete nun an, die Entscheidung des Tribunals aufzuheben. Er erklärte, dass Ausnahmen vom SDA zulässig sein könnten, da das Gesetz nicht darauf abziele, Diskriminierung „um jeden Preis“ zu beseitigen. Er stellte zudem fest, dass Diskriminierung unter Umständen „gerechtfertigt“ sein könne, wenn sie insgesamt positive Folgen habe. Moshinsky kritisierte zudem, dass das Tribunal zwei zentrale Prinzipien nicht ausreichend berücksichtigt habe: die „Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte“ sowie, dass „jede Person frei und gleich an Würde und Rechten ist“.
Breite Debatte über Ausschluss
Der Fall löste landesweit eine breite Debatte über die Rechte von trans* Personen und ihre Versammlungsfreiheit in der Öffentlichkeit aus und wirft juristische Fragen zu geschlechtsbasierten Rechten in Australien auf. Bei früheren Anhörungen verwies die Kommission auf das Bundesgerichtsurteil „Tickle v Giggle“, das beschloss, dass trans* Frauen Zugang zu Frauenangeboten wie den Veranstaltungen der LAG haben sollten. Moshinsky erklärte, dass dieses Urteil nicht berücksichtigt werde, da ein Rechtsmittel dagegen noch anhängig sei.
Die AHRC betonte, dass das Gericht nicht über die Rechtmäßigkeit der Ausnahme oder die Veranstaltungen selbst entschieden habe: „Das Gericht hat angeordnet, dass diese Fragen vom Administrative Review Tribunal erneut geprüft werden. Das Gericht bestätigte, dass es angemessen ist, bei der Prüfung einer Ausnahme zu berücksichtigen, in welchem Umfang die Ausnahme Diskriminierung zulassen würde. Die Kommission wird die Gründe des Gerichts prüfen. Sie bleibt verpflichtet, ihre Rolle unabhängig, unparteiisch und im Einklang mit dem Gesetz auszuüben, einschließlich der angemessenen Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen.“
Nicole Mowbray, Sprecherin der LAG, erklärte vor Gericht: „Wir respektieren den Raum und das Recht von trans* Personen, zu tun, was sie wollen. Alles, was wir verlangen, ist, dass unser Recht auf eigenen Raum respektiert wird.“ Heather Corkhill, juristische Direktorin von der queeren Organisation Equality Australia, betonte indes: „Das Gericht hat Diskriminierung gegen trans* Frauen nicht gebilligt und nicht entschieden, ob die Ausnahme gewährt werden sollte. Es wurden lediglich rechtliche Fehler in der Begründung des Tribunals festgestellt, sodass der Fall nun erneut geprüft werden muss. Wichtig ist, dass die inhaltlichen Fragen zu trans* Rechten in diesem Fall nicht entschieden wurden.“