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Justiz prüft Rücknahme von Sven Liebichs Geschlechtsänderung
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55-Jähriger ist flüchtig Justiz prüft Rücknahme von Sven Liebichs Geschlechtsänderung

mr - 10.03.2026 - 18:30 Uhr
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Der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt geht gerichtlich gegen die Änderung des Geschlechtseintrags von Sven Liebich vor, der als rechtsextremistischer Aktivist bundesweit bekannt ist. Nach Angaben der Behörden soll geprüft werden, ob die durch das Selbstbestimmungsgesetz mögliche Änderung im Personenstandsregister rückgängig gemacht werden kann. Der Hintergrund: Es besteht der Verdacht, dass Liebich die gesetzlichen Regelungen missbräuchlich nutzte, um das Gesetz gezielt ins Lächerliche zu ziehen.

 

Behörden prüfen eingetragenes Geschlecht

Die Kreiseverwaltung hat bereits erste juristische Schritte eingeleitet. Offiziellen Informationen zufolge gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Liebich die Erklärung nicht ernsthaft abgegeben haben könnte. Unterdessen erhielt Liebichs Verhalten große Aufmerksamkeit, da er in sozialen Medien immer wieder provoziert und angekündigt hat, sich weitere Male – etwa als „Anne Frank“ – ummelden zu wollen. Der 55-Jährige, der wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig verurteilt wurde und aktuell flüchtig ist, hatte bereits im vergangenen Jahr seinen Personenstand geändert und versäumte den Haftantritt in Chemnitz.

 

Zunehmender politischer Druck auf das Gesetz

Das Vorgehen des Landkreises spielt eine zentrale Rolle in der öffentlichen Debatte, da Politikerinnen und Politiker der Union sowie der AfD mehrfach den Fall anführen, um das Selbstbestimmungsgesetz in Frage zu stellen. Kritikerinnen und Kritiker befürchten, der Fall Liebich könnte als Beispiel für angebliche Missbrauchsanfälligkeit instrumentalisiert werden. Fachleute wie die Juraprofessorin Judith Froese weisen darauf hin, wie schwierig ein rechtlicher Nachweis von Missbrauch sei, da das Gesetz auf eine niederschwellige Zugangsmöglichkeit setzt und bewusste Täuschungen schwer nachweisbar sind.

 

Trans* Organisationen warnen vor Stigmatisierung

Der Bundesverband Trans* betont die Bedeutung des Gesetzes für den Schutz und die Anerkennung von trans*, inter und nicht-binären Menschen. Diese Errungenschaft müsse gegen gezielte Angriffe von autoritärer und rechtsextremer Seite verteidigt werden. Erfahrungen aus über 20 Ländern, darunter Spanien und Argentinien, zeigen, dass Missbräuche derartiger Regelungen äußerst selten sind und vor allem von Gegnerinnen und Gegnern politisch ausgeschlachtet werden.

 

Wie robust bleibt das Selbstbestimmungsgesetz?

Die juristische Überprüfung im Fall Liebich könnte Signalwirkung für künftige Verfahren haben. Wie Behörden und Gesellschaft künftig mit möglichen Provokationen umgehen, wird über die Reichweite des Gesetzes entscheiden. Offen bleibt, ob der Gesetzgeber Anpassungen vornimmt – oder ob die Entschlossenheit zum Schutz marginalisierter Gruppen Bestand hat.

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