Neues Maß für das Arbeitsrecht Hamburg: Arbeitsgericht erlaubt verbindliche Gender-Sprache
In Hamburg hat das Landesarbeitsgericht überraschend entschieden: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden geschlechtergerechte Sprache verbindlich vorschreiben. Auslöser war eine Kündigung im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, gegen die sich eine Mitarbeiterin gewehrt hatte. Zwar war ihre Entlassung aus formalen Gründen unwirksam – doch das zentrale Signal des Gerichts: Weisungen zum Gendern in behördlichen Dokumenten sind rechtlich zulässig.
Gericht betont Weisungsrecht beim Gendern
Im konkreten Fall war eine Diplomchemikerin als Strahlenschutzbeauftragte tätig und hatte sich geweigert, eine behördliche Anweisung in geschlechtsneutraler Sprache zu formulieren. Die Kammer unter Leitung von Richter Oliver Krieg stellte klar, dass das Bundesamt der Beschäftigten zwar diese Anweisung formal gar nicht hätte erteilen dürfen, da ihr diesbezüglich keine schriftliche Ermächtigung vorlag. Entscheidend jedoch: Das Gericht machte deutlich, dass unabhängige vom Formfehler das Anordnen der gendergerechten Sprache grundsätzlich im Ermessen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber liegt – auch für staatliche Einrichtungen.
Stimmen aus dem Gerichtssaal
Die Anwältin der Klägerin warnte davor, Beschäftigte als problematisch darzustellen, wenn sie sich kritisch mit dem Gendern auseinander setzen. Ihre Mandantin habe keineswegs grundlegend das Gendern abgelehnt, sondern auf inhaltliche Korrektheit und Verständlichkeit für alle – nicht nur für Akademikerinnen und Akademiker – gedrängt. Die 43-Jährige argumentiert mit ihrer christlichen Überzeugung und sieht in verpflichtender geschlechtergerechter Sprache die Gefahr, dass Dokumente komplexer und unverständlicher werden.
Debatte über Genderpflicht im Arbeitsleben
Dieses Urteil trifft auf eine Gesellschaft im Wandel: Immer mehr deutsche Unternehmen und staatliche Stellen setzen auf geschlechtergerechte Sprache, um Diskriminierung abzubauen. Laut einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands Bitkom nutzen bereits 38 Prozent der Unternehmen Genderzeichen oder geschlechtsneutrale Formulierungen in ihrer Kommunikation. Während der Deutsche Städtetag sich für einheitliche Genderregeln in der Verwaltung einsetzt, mehren sich zugleich Forderungen nach einem Genderverbot – wie jüngst in Hessen oder Teilen Bayerns. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt könnte nun für die endgültige Klärung sorgen, denn eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist möglich.
Neue Maßstäbe für das Arbeitsrecht
Das Hamburger Urteil schafft einen neuen Präzedenzfall, der Beschäftigte wie Führungspersonal betrifft. Vorerst können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im gesamten Bundesgebiet darauf aufbauen, ihren Teams Vorgaben zur Sprache zu machen. Ob und wie sich diese Linie bundesweit festigen wird, dürfte die nächste Instanz entscheiden. Unternehmen und Behörden stehen damit auch weiterhin vor der Herausforderung, zwischen Inklusion und Klarheit einen Ausgleich zu finden.