Geschmackloser Wahlkampf Staatsanwaltschaft prüft rosa Winkel auf AfD-Plakat
Ein AfD-Wahlplakat mit möglicher NS-Symbolik hat im brandenburgischen Landkreis Uckermark eine staatsanwaltschaftliche Überprüfung ausgelöst. Dies berichtet der RBB. Mindestens eine Strafanzeige richtet sich gegen den AfD-Landratskandidaten Felix Teichner. Zentrales Element der Kritik ist ein rosa Winkel auf dem Plakat, der in der NS-Zeit zur Stigmatisierung und Verfolgung homosexueller Menschen diente. Die abgebildete Landrätin Karina Dörk (CDU) sieht darin eine gezielte Diskreditierung – und auch der Einsatz eines KI-generierten Bildes von ihr hat die Debatte weiter verschärft.
Staatsanwaltschaft prüft Motiv und Symbolik
Laut einem Sprecher untersucht die Staatsanwaltschaft Neuruppin, ob die Straftatbestände der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder der Ehrverletzung erfüllt sind. Der Hintergrund: Der rosa Winkel, der auf dem Plakat prominent platziert ist, wurde im Nationalsozialismus gezielt dazu genutzt, homosexuelle Personen im Konzentrationslager zu kennzeichnen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten sieht deshalb eine Verharmlosung nationalsozialistischer Verfolgung. Auch aktuelle Beobachtungen zeigen, dass rechtsextreme Symbolik in der politischen Kommunikation an Bedeutung gewonnen hat, was die Sensibilisierung der Ermittlungsbehörden erklärt.
Reaktionen der Beteiligten
Felix Teichner erklärte, er habe die Bedeutung des rosa Winkels nicht gekannt und keinerlei NS-Bezug beabsichtigt. Die Vorwürfe bezeichnete er als „völlig absurd“ und verwies zudem darauf, dass die AfD die einzige Partei mit einer offen homosexuellen Bundesvorsitzenden, Alice Weidel, besitze. Karina Dörk, die auf dem Wahlplakat zu sehen ist, zeigte sich „unerträglich“ berührt davon, ihr Porträt unautorisiert benutzt zu sehen. Sie warf Teichner eine „entlarvende“ Manipulation und grobes Missachten persönlicher Rechte vor.
Historischer Kontext
Der rosa Winkel ist in Deutschland nach wie vor ein sehr sensibles Symbol. Seine Nutzung ruft nicht nur Erinnerungen an die Verfolgung queerer Menschen hervor, sondern wird – besonders im Umfeld rechter Parteien – als gezielte Provokation interpretiert. Bereits im vergangenen Jahr sorgte eine AfD-Werbekampagne mit einem Regenbogenwinkel für Proteste.
Abschließend bleibt offen, ob die Ermittlungen zu einer Anklage führen. Der aktuelle Fall verdeutlicht, wie angespannt das Verhältnis zwischen politischer Symbolik, Wahlkampf und gesellschaftlicher Verantwortung in Deutschland ist. Beobachterinnen und Beobachter fragen sich, wie Parteien künftig mit solchen Symbolen und deren Wirkung im öffentlichen Raum umgehen werden.