Reform beim Thema Sexarbeit Expertenrat berät über neue Richtlinien
Die Regulierung des Prostitutionsgewerbes und der Schutz von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, stehen ab heute erneut im Fokus der politischen Diskussion. Im Jahr 2017 verabschiedete die deutsche Bundesregierung das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen zu verbessern, Missbrauch und Ausbeutung entgegenzuwirken und Prostitution stärker zu regulieren. Doch die Wirkung des Gesetzes wurde immer wieder infrage gestellt. Heute findet die erste Sitzung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Expertenkommission zum Thema Prostitution statt.
In diesem Zusammenhang wurde kürzlich eine Evaluierung des Gesetzes veröffentlicht, die die bestehende Gesetzgebung kritisch unter die Lupe nimmt und Vorschläge für eine Reform präsentiert. Die Reaktionen auf die Evaluierung sowie der Vorschlag einer Expertenkommission zur Reform des ProstSchG haben erneut eine hitzige Debatte über den richtigen Umgang mit Prostitution und den betroffenen Menschen ausgelöst.
Spezielles Register und verpflichtende Beratung
Die Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt wurde, zeige, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form nicht die gewünschten Effekte erzielt habe. Einer der zentralen Kritikpunkte betrifft die erzwungene Registrierung von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen in einem speziellen Register, dies gefährde die Privatsphäre und Anonymität. Darüber hinaus wurde von vielen Betroffenen bemängelt, dass das Gesetz nicht ausreichend auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen in der Prostitution eingehe, sondern vielmehr einen bürokratischen Mehraufwand schaffe, der den betroffenen Personen oft nicht zugutekommt.
In der Evaluierung wurde unter anderem festgestellt, dass die Anforderungen zur Gesundheitsberatung und zur Dokumentation von „Gesundheitsberatungsgesprächen“ in der Praxis viele Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen belasten und in vielen Fällen nicht den erhofften gesundheitlichen Nutzen bringen. Laut der Studie fördert die Gesetzgebung damit eher das Schattendasein von Prostituierten, anstatt ihnen den Zugang zu Hilfe und Unterstützung zu erleichtern.
Reform ohne Einbeziehung von Sexarbeitern
Vor diesem Hintergrund wurde kürzlich ein Reformvorschlag einer Expertenkommission veröffentlicht, der weitere Änderungen am Prostituiertenschutzgesetz anstrebt. Der Vorschlag geht auf die Kritikpunkte der Evaluierung ein und betont die Notwendigkeit, die Perspektive der betroffenen Menschen stärker in den Reformprozess einzubeziehen. Doch der Prozess wird von vielen kritisiert: So wurde in einer aktuellen Pressemitteilung des Berufsverbandes der Sexarbeitenden (BesD) bemängelt, dass die Expertenkommission ohne die direkte Beteiligung von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, arbeitet.
Der BesD hebt hervor, dass eine der wesentlichen Forderungen der Community darin besteht, dass die Betroffenen in die Entwicklung von Gesetzgebungen und Reformen eingebunden werden müssen, da diese Entscheidungen ihre Lebensrealität maßgeblich beeinflussen. Der Ausschluss von Betroffenen aus der Expertenkommission führe zu weiteren Missverständnissen und einer Entfremdung zwischen den politischen Entscheidungsträgern und denjenigen, die das Gesetz direkt betrifft. Der BesD fordert daher, dass die reformierenden Prozesse transparent und inklusiv gestaltet werden, um eine gerechtere und praxisnahe Gesetzgebung zu entwickeln.
Kritikpunkte an der Expertenkommission
Ein weiterer Kritikpunkt an der Expertenkommission ist, dass die zwölf Mitglieder des Gremiums größtenteils aus Fachleuten bestehen, die in ihrer Arbeit entweder die Perspektive von Strafverfolgung oder von „Opferschutz“ vertreten – jedoch keine umfassende Erfahrung mit den Lebensrealitäten von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen haben. Laut dem BesD sei eine solche Struktur problematisch, da sie häufig dazu neige, Sexarbeit zu pathologisieren und als moralisches Problem zu behandeln, anstatt sie als legale und selbstbestimmte Arbeitsform anzuerkennen. Die ständige Stigmatisierung von Sexarbeit als „Ausbeutung“ und „Opferrolle“ führe dazu, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen nicht erkannt und nicht in die politische Gestaltung einfließen.
Darüber hinaus wird die Sorge geäußert, dass die Reformvorschläge auf einer Grundlage von vereinfachten Vorstellungen von „Opferschutz“ und „Zwangsprostitution“ basieren, ohne die vielfältigen realen Bedingungen zu berücksichtigen. Der Berufsverband fordert daher einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel, bei dem die Selbstbestimmung der Betroffenen, die Entkriminalisierung von Sexarbeit und der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und sozialen Unterstützungsangeboten im Vordergrund stehen.
Die Kommission soll nach Angaben der Bundesregierung erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Bundesministerin Karin Prien betonte dazu: „Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen."
Ausblick und notwendige Schritte
Im Kern geht es um die Frage, wie Prostitution in einer modernen Gesellschaft behandelt werden kann, ohne die Rechte derjenigen, die in dieser Branche tätig sind, zu gefährden. Ein zukunftsfähiges Gesetz sollte die Bedürfnisse und Rechte von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen in den Mittelpunkt stellen, ihre Arbeitsbedingungen verbessern, den Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen sichern und gleichzeitig die gesellschaftliche Stigmatisierung und Kriminalisierung überwinden. Queere Verbände betonen dabei immer wieder, dass gerade auch die Lebensrealität von homosexuellen und queeren Menschen in der Sexarbeit Gehör finden müssen.