Schwulenhass in Michigan In einer Massenschießerei wollte ein 22-Jähriger Amerikaner so viele Homosexuelle wie möglich töten
Der 22-jährge Mack Davis aus dem US-Bundesstaat Michigan hat nach eigenen Aussagen einen „Massenmord an Schwulen“ geplant und wollte dabei so viele homosexuelle Männer wie möglich ermorden. Davis konnte vor seiner Tat eher zufällig verhaftet werden – vor Gericht droht dem 22-Jährigen nun eine lebenslange Haftstrafe. Der Fall sorgt landesweit derzeit für Schlagzeilen und Entsetzen ob der puren massiven Gewaltbereitschaft des Angeklagten.
Schuldig eines geplanten Hassverbrechens
Davis hatte dabei konkret vor, mit mehreren Schnellfeuerwaffen in das Hauptquartier einer kleinen Lokalpartei in Owosso nahe Flint sowie in die nahe gelegene Schwulenbar einzudringen und dort alle Anwesenden zu erschießen – er bekannte sich jetzt vor Gericht eines geplanten Hassverbrechens schuldig.
„Diese Art von grauenhafter und abscheulicher hasserfüllter Gewalt, die sich gegen unschuldige Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung richtet, steht im Widerspruch zu unseren Werten als Amerikaner. Vorurteilsmotivierte Verbrechen, die sich gegen die LGBTI*-Community richten, werden nicht toleriert. Das Justizministerium wird weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Gemeinschaften vor der Geißel der aus Hass geschürten Gewalt zu schützen, indem es diejenigen strafrechtlich verfolgt, die solche Verbrechen begehen oder versuchen, sie zu begehen“, so die stellvertretende Generalstaatsanwältin Kristen Clarke.
Schock in der Gay-Community
Geschockt zeigt sich nicht nur die amerikanische Gay-Community, sondern auch viele Einwohner von Michigan – insbesondere über die penible und hasserfüllte Planung des jungen Mannes. Davids hatte 2023 elf Monate lang über Massenmorde online recherchiert und auch Kommentare dazu verfasst.
In dieser Zeit erstellte er auch Listen von Waffen, die er besaß und von Waffen, die er noch zusätzlich erwerben wollte, um seinen eigenen Massenmord auszuführen, so die ermittelnden Beamten. Bis Juni 2023 hatte er ein Arsenal mit zwei Feuerwaffen, Magazinen, Hunderten von Patronen, einer Armbrust und Pfeilen, verschiedenen Teilen zum Bombenbau, Rauchgranaten, taktischer Ausrüstung und mehreren Messern angehäuft. Eines seiner Messer war mit einer schwulenfeindlichen Aufschrift versehen: „Schwuchtel-Killer“. In einem Tagebuch hielt der junge Mann zudem seine Mordpläne detailliert fest.
Online erklärte Davis außerdem mehrfach, dass er das Feuer auf die Parteizentrale und die Bar eröffnen werde, denn beide seien „voll mit linksliberalem Schwuchtel-Abschaum“, so das Justizministerium weiter. Vermeintlichen homosexuellen Männern aus der Nachbarschaft drohte der 22-Jährige zudem mehrfach, er zerstöre ihr Auto. Kurz darauf setzte er seine Pläne in die Tat um und feuerte „als Test“ 60 Kugeln mittels einer Schnellfeuerwaffe auf mehrere Grundstücke und ein Auto in der Nachbarschaft. Verletzt wurde glücklicherweise niemand – die Polizei kam ihm nur durch diese eigene Leichtsinnigkeit rechtzeitig genug auf die Spur und konnte den 22-Jährigen so vor seinem geplanten Amoklauf festnehmen.
Fanatischer Hass auf Homosexuelle
„Davis' Pläne waren erschreckend. Er hatte die Absicht, an zwei Orten Massenschießereien zu begehen, die unzählige Leben vernichtet und unsere Gemeinschaft verwüstet hätte – und das alles nur wegen seines fanatischen Hasses auf Homosexuelle. Ich begrüße die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, die dieses schreckliche Komplott aufgedeckt und Davis verhaftet haben, bevor er seine geplanten Anschläge ausführen konnte“, so Dawn N. Ison, US-Staatsanwältin für den östlichen Bezirk von Michigan.
Davis´ Anwalt Bryan Sherer betonte indes, sein Mandant sei noch jung und „verletzlich“ und er habe „niemanden absichtlich geschädigt, obwohl er mehrfach Gelegenheit dazu hatte.“ Man könne nicht eindeutig sagen, dass Davis tatsächlich jemals auf jemanden aus der LGBTI*-Community geschossen hätte. Ob die Richter dieser Argumentation folgen werden, ist fraglich. David droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe.