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Zwei Jahre auf Bewährung für Reutlinger Anwalt
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Nach Vergewaltigung eines Asylbewerbers Zwei Jahre auf Bewährung für Reutlinger Anwalt

bi - 13.12.2023 - 15:00 Uhr
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In einem erschütternden Fall von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt hat das Amtsgericht Reutlingen einen 71-jährigen Rechtsanwalt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Anwalt wurde für schuldig befunden, seinen 31-jährigen nigerianischen Asylbewerber vergewaltigt zu haben.

Ausnutzung der Notlage

Der Vorfall, der die Öffentlichkeit und das Rechtssystem stark beschäftigt hat, trat zutage, als der nigerianische Geflüchtete sich einer Anwältin anvertraute und den Übergriff meldete. Der Angeklagte, der seinen Mandanten im Asylverfahren vertrat, nutzte seine berufliche Position aus, um das Opfer zu Oralsex zu zwingen. Er gab vor, eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu müssen, und bedrohte den Asylbewerber mit Abschiebung, sollte dieser sich widersetzen.

Geständnis und Strafmaß

Der Angeklagte gestand die Tat während des Verfahrens und betonte, seine berufliche Stellung missbraucht zu haben. Richter Eberhard Hausch begründete die Bewährungsstrafe unter anderem damit, dass der Angeklagte durch das Geständnis und den Entzug seiner Lizenz keine Möglichkeit mehr für weitere Übergriffe habe. Zudem sei der Angeklagte durch lokale Berichterstattung bereits "sozial gebrandmarkt".

Entschädigung und Berufsverbot

Neben der Bewährungsstrafe wurde der Anwalt zu einer Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer und zu einer Spende von 15.000 Euro an soziale Einrichtungen verurteilt. Außerdem erhielt er ein dreijähriges Berufsverbot. Es besteht die Möglichkeit, dass ihm seine Anwaltslizenz endgültig entzogen wird.

Ermittlungen zu weiteren Fällen

Die Staatsanwaltschaft Tübingen führt weiterhin Ermittlungen in anderen Verdachtsfällen gegen den Anwalt. Es gibt Hinweise auf weitere sexuelle Übergriffe auf männliche Asylbewerber. Bei einer Durchsuchung seiner Kanzlei wurden Bilder gefunden, die auf weitere Opfer hindeuten könnten. Sollte es zu weiteren Verurteilungen kommen, steht eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung im Raum.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Ermittlungen dauern an, wobei das Schicksal der möglichen weiteren Opfer und des Angeklagten weiterhin im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht.

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