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Todesfall Malte C Kommt der verurteilte junge Mann in Russland auf freien Fuß?

Von ms - 11.12.2023 - 10:00 Uhr
Todesfall Malte C
Foto: IMAGO / biky
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Der Täter, der für den Tod des Trans-Mannes Malte C. verantwortlich ist, darf nach Russland abgeschoben werden – das Verwaltungsgericht Münster hat jetzt einen Eilantrag von Nuradi A. (links im Bild neben Verteidiger Siegmund Benecken) gegen seine Abschiebung abgelehnt. Im März dieses Jahres war er zu fünf Jahren Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.

Täter ist ausreisepflichtig

Der 21-jährige Mann hat die russische Staatsbürgerschaft und war 2014 von Tschetschenien nach Deutschland gekommen. Aufgrund der humanitären Lage in seiner Heimat galt für ihn vor der Tat ein Abschiebeverbot – dieses habe sich durch die Verurteilung nun aber geändert. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Münster sei Nuradi A. bereits seit Mitte Mai dieses Jahres „vollziehbar ausreisepflichtig“.

Unterdrückte Homosexualität

Im Prozess selbst stand die unterdrückte Homosexualität des Angeklagten mehrfach im Mittelpunkt, er hatte erklärt, dass er vor der Homophobie seiner Familie und seiner Heimat negativ geprägt worden sei. Seit seinem 14. Lebensjahr habe er von seiner eigenen Homosexualität gewusst und diese immer verstecken müssen. Dieser innere Kampf habe zu Alkohol- und Drogenkonsum geführt, um die eigenen Gefühle zu unterbinden.

Auf den Trans-Mann Malte C. habe er so beim CSD Münster im Sommer 2022 auch deswegen brutal eingeschlagen, um nach außen hin zu demonstrieren, dass er nicht schwul sei. Die Psychologin im Prozess bestätigte diese Angaben und erklärte, Nuradi A. habe nicht einmal ansatzweise aus einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen gehandelt. Nuradi A. hatte im August 2022 nach einem Streit mit zwei lesbischen Frauen am Rande des CSD den 25-jährigen Trans-Mann Malte C. mit mehreren Faustschlägen lebensgefährlich verletzt, sodass der junge Mann zu Boden fiel und mit dem Hinterkopf auf den Asphalt aufschlug. Sechs Tage später war er in Folge eines Schädel-Hirn-Traumas und einer Sepsis gestorben. Während das Gericht von der Reue des Täters überzeugt schien, kamen immer wieder auch Vorwürfe auf, der Verurteilte habe sich nur als Opfer inszeniert.

Wird der Täter abgeschoben?

Nuradi A. hat mit dem jetzigen Entschluss seine Klage gegen die Abschiebung nach Tschetschenien verloren. Bereits 2017 war ein Abschiebeverbot nur aufgrund seiner Minderjährigkeit und den humanitären Bedingungen in Russland nicht vollzogen worden, im Dezember 2022 wurde diese Entscheidung allerdings widerrufen – der Verurteilte hatte trotzdem weiter versucht, mittels einer Duldung in Deutschland bleiben zu können.

In der Republik der Russischen Föderation werden schwule Männer bis heute verfolgt, gefoltert und ermordet. Ob es tatsächlich zeitnah zu einer Abschiebung kommt, ist indes noch nicht klar – der Verurteilte könnte möglicherweise in Russland beziehungsweise Tschetschenien seine Haftstrafe nicht weiter verbüßen müssen, sondern wäre unter Umständen dort ein freier Mann. Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Ausländerbehörde der Stadt Münster – sie bestimmt, ob der 21-Jährige während oder erst nach der Verbüßung seiner Haftstrafe abgeschoben wird.  

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