Peinliche Ampel-Politik? Linke kritisiert die LGBTI*-Politik der Regierung
Die queer-politische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, hat jetzt mit scharfen Worten erneut die Ampel-Regierung in ihrem Umgang mit dem Selbstbestimmungsgesetz kritisiert – sie spricht inzwischen ganz offen von einem „Warten auf Godot bei der Selbstbestimmung“. Einmal mehr scheint sich nach den zuletzt geäußerten Verbesserungsvorschlägen am Gesetzestext seitens des Bundesrats das Vorhaben immer weiter nach hinten zu verschieben.
Sachverständige werden ausgeladen?
„Es ist peinlich, aber auch typisch für die Politik der Ampel: Das von den Betroffenen sehnlichst erwartete Selbstbestimmungsgesetz ist diese Woche nicht zur ersten Lesung im Bundestag aufgesetzt worden. Damit entfällt auch die für nächsten Montag avisierte öffentliche Anhörung im Familienausschuss und die von allen Fraktionen bestimmten Sachverständigen müssen ausgeladen werden, ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Parlaments“, so Vogler.
Ampel lässt LGBTI*-Menschen hängen
Und weiter: „Das heute noch geltende Transsexuellengesetz ist durch zahlreiche Bundesverfassungsgerichtsurteile ein löchriger Käse geworden. Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen warten seit Jahren auf die Wahrung ihrer Grundrechte. Sie derart hängen zu lassen ist verantwortungslos. Viele Staaten haben ein Selbstbestimmungsgesetz. Es ist notwendig, es ist richtig und es stärkt die Grundrechte, wenn es gut gemacht ist. Nun bleibt zu hoffen, dass die Koalitionsfraktionen hinter den Kulissen noch um Verbesserungen ringen. Der bisherige Regierungsentwurf des Gesetzes strahlte vor allem Misstrauen gegenüber den Betroffenen aus. Das Vertrauen, das viele in die selbst ernannte ´Fortschrittskoalition´ und ihren Queer-Beauftragten Sven Lehmann hatten, ist schwer beschädigt.“
Bundesrat rät zu Nachbesserungen
Zuletzt hatten mehrere Ausschüsse des Bundesrats das Gesetzesvorhaben geprüft und deutliche Nachbesserungen eingefordert. So forderten sie unter anderem glaubhafte Nachweise, die die Ernsthaftigkeit und Beständigkeit eines Menschen mit dem Wunsch eines juristischen Geschlechtswechsels bestätigen. Außerdem sollten die Familiengerichte immer einbezogen werden müssen, wenn Minderjährige einen Geschlechtswechsel vollziehen wollen, vor allem auch dann, wenn die Entscheidungsgewalt bei Kindern unter 14 Jahren wie derzeit geplant allein den Eltern obliegen soll – es sei auch verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, dass Eltern „allein aufgrund einer von ihnen vermuteten Abweichung der Geschlechtsidentität oder aus anderen Motiven“ heraus diesen Schritt gehen dürften.
„Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch Eltern die verschiedenen und komplexen Auswirkungen einer solchen Entscheidung für das Kind nicht immer hinreichend und sachgerecht gegeneinander abwägen können.“ Bei über 14-jährigen Jugendlichen indes müsse das Mitspracherecht der Eltern gestärkt werden – der bisherige Gesetzentwurf sieht indes vor, dass Jugendliche auch gegen den Willen der Eltern mit Hilfe des Familiengerichts einen Personenstandwechsel vollziehen sollen dürfen. Nach Angaben des Bundesrats ist aufgrund der technischen Umsetzung deutschlandweit die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes dabei frühestens Ende 2025 möglich.