Wegen Regenbogenflagge Christliche Anwaltsvereinigung verklagt spanische Regierung
Vor dem Moncloa-Palast, dem Regierungssitz der spanischen Exekutive, wurden zwei LGBTI*-Flaggen gehisst, die bei der Einreise nach Madrid von der Autobahn aus bestens zu sehen sind. Daraufhin kündigte der spanische Verband christlicher Anwälte (Asociación Española de Abogados Cristianos) gegenüber ACI Prensa an, vor dem obersten Gericht klagen zu wollen.
Gegen geltendes Recht?
Im Juni 2020 entschied das oberste Gericht, dass es illegal ist, an öffentlichen Gebäuden inoffizielle Flaggen zu zeigen: Es sei insbesondere laut der in Artikel 103 der Verfassung festgeschriebenen „Pflicht zur Objektivität und Neutralität der öffentlichen Verwaltungen nicht vereinbar, auch nur gelegentlich inoffizielle Flaggen an Gebäuden und in öffentlichen Räumen zu verwenden“. Das gelte auch dann, wenn die fragliche Flagge lediglich zusätzlich angebracht werde. Laut Anwältin Polonia Castellanos begehen öffentliche Verwaltungen, die sich dem Urteil widersetzen, „ein Verbrechen der Amtspflichtsverletzung“ – sie verstoßen also „wissentlich gegen das Gesetz“.
Vorherige Versuche
Seit dem Urteil von 2020 wehrten sich die Abogados Cristianos mehrfach gegen in ihren Augen unrechtmäßig angebrachte Flaggen in verschiedenen spanischen Orten und vor dem Gleichstellungsministerium. Das „Problem“ daran sei jedoch, dass laut dem Obergericht „niemand legitimiert ist, die Einführung ideologischer Flaggen […] anzufechten“. Außerdem handle „die Staatsanwaltschaft durch und für die Regierung“ und so könne diese folgenlos „gegen das Gesetz verstoßen“.