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Urteil vor US-Gericht Trans* Frauen dürfen in Männergefängnisse verlegt werden

Von ms - 23.04.2026 - 10:00 Uhr
Urteil vor US-Gericht
Foto: iStock / Ztranger
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Ein US-amerikanisches Berufungsgericht in Washington, D.C. hat die Blockade eines unteren Gerichts aufgehoben, die die Verlegung von trans* Frauen in Männergefängnisse verhindern sollte. Nach Ansicht des Gerichts konnten die 18 betroffenen klagenden Insassinnen nicht nachweisen, dass eine solche Verlegung automatisch eine „grausame und ungewöhnliche Strafe“ darstellt. Damit wurde die frühere Entscheidung eines Bezirksgerichts aufgehoben. Das Urteil könnte landesweit als Präzedenzfall Wirkung haben. 

Das Wichtigste im Überblick:

  • US-Berufungsgericht in Washington, D.C. hebt Blockade gegen Verlegung von trans* Frauen in Männergefängnisse auf 
  • 18 betroffene Insassinnen konnten nach Ansicht des Gerichts keine „grausame und ungewöhnliche Strafe“ nachweisen 
  • Jede Verlegung muss künftig individuell geprüft werden 
  • Queere Verbände betonten, dass trans* Frauen in Männergefängnissen besonders gefährdet für Gewalt und sexuellen Missbrauch sind 

Berufungsgericht hebt Verbot auf 

Das Vorgehen des US-Justizministeriums beruht auf einem Dekret von Präsident Donald Trump, das Insassinnen entsprechend ihres bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts unterbringt. Im Februar 2025 hatte Bezirksrichter Royce Lamberth eine einstweilige Verfügung erlassen, die Transfers blockierte. Lamberth hatte argumentiert, dass die Verlegung in Männergefängnisse die Rechte der Insassinnen nach dem achten Verfassungszusatz verletzen könnte.

Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung indes damit, dass die Insassinnen keine ausreichenden verfassungsrechtlichen Argumente vorgebracht hätten. „Passend zur Sache schließen wir, dass wir die einstweiligen Verfügungen nicht bestätigen können, da die Antragstellerinnen die Begründungen des Bezirksgerichts ausdrücklich bestreiten und stattdessen eine engere Begründung vorbringen, die wir auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht anerkennen können“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Verfahren wird nun zur individuellen Prüfung zurückverwiesen.

Kritik von queeren Verbänden 

Queere US-Verbände wie GLAAD warnen, dass trans* Frauen in Männergefängnissen besonders hohen Risiken für Gewalt, Erpressung und sexuellen Übergriffen ausgesetzt seien. Das Marshall Project berichtet, dass 37 Prozent der trans* Insassinnen sexuelle Gewalt erlebt haben – im Vergleich zu rund drei Prozent der allgemeinen Gefängnisbevölkerung. Shannon Minter, Anwältin des National Center for LGBTQ Rights, erklärte gegenüber der New York Times: „Wir werden genau das tun, was das Gericht uns aufgetragen hat. Wir werden vor das Bezirksgericht treten und die individuellen Entscheidungen in einer gerichtlichen Verfügung festhalten lassen.“ Das US-Justizministerium begrüßte im Gegenzug die Entscheidung als „Sieg für den gesunden Menschenverstand und die Biologie“, so Sprecherin Emily Covington.

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