Urteil nach 23 Jahren Lebenslange Haft für Mörder von Tino Werner
Fast 23 Jahre nach dem gewaltsamen Tod des schwulen Bad Driburgers Tino Werner (✝29) hat das Landgericht Paderborn seinen ehemaligen Nachbarn jetzt zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Habgier verurteilt. Ein homophob bedingtes Motiv wurde indes nicht nachgewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts ist der heute 57-Jährige für den Mord verantwortlich. Die Verteidigung hatte zuvor auf Freispruch plädiert.
Das Wichtigste im Überblick
- Knapp 23 Jahre nach dem Tod von Tino Werner ist ein Urteil gefallen.
- Das Landgericht Paderborn verurteilte einen heute 57-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft.
- Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
- Der Angeklagte äußerte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen.
- Ausschlaggebend waren unter anderem DNA-Spuren, Zeugenaussagen und frühere Angaben des Angeklagten.
- Ermittler gehen von einem Raubmotiv aus.
- Neue DNA-Untersuchungen brachten den Fall 2025 erneut ins Rollen.
Überführt mit DNA-Spuren
Der Angeklagte selbst machte während des gesamten Verfahrens keine Angaben. Die Kammer stützte ihr Urteil deshalb vor allem auf Zeugenaussagen, DNA-Spuren sowie frühere Vernehmungen des Mannes durch die Polizei. Im Verlauf des Prozesses ergaben sich nach Auffassung des Gerichts erhebliche Widersprüche in den damaligen Aussagen des Angeklagten. Er hatte so beispielsweise behauptet, sein schwuler Nachbar Tino Werner habe mit einem Koffer verreisen wollen. Gegen diese Darstellung sprach jedoch nach Ansicht der Richter, dass das Opfer am Folgetag zur Arbeit erwartet wurde und im persönlichen Umfeld keinerlei Reisepläne bekannt waren.
Besondere Bedeutung hatten zudem DNA-Spuren des Angeklagten. Diese wurden sowohl am Opfer als auch im Fahrzeug von Tino Werner entdeckt. Das Auto war erst einige Tage nach der Tat auf einem abgelegenen Parkplatz gefunden worden. Nach Einschätzung der Ermittler hatte der Täter den Wagen bewusst entfernt, um den Eindruck zu erwecken, das Opfer sei verreist. Zwischen beiden Männern habe es kaum persönlichen Kontakt gegeben, hieß es im Verfahren weiter. Deshalb sah das Gericht keine nachvollziehbare Erklärung für die DNA-Spuren. Auch die Möglichkeit, dass Werner dem Angeklagten sein Auto freiwillig überlassen habe, bewertete die Kammer als wenig glaubhaft.
Habgier und Geldnot
Eine Verurteilung wegen Totschlags schlossen die Richter aus. Weder das Opfer noch der Angeklagte galten nach den Erkenntnissen des Gerichts als impulsiv oder besonders leicht reizbar. Nach der Tat im Herbst 2003 soll der Beschuldigte außerdem Bargeld aus der Kellnerbörse des Opfers entwendet haben. Die Rede war von etwa 100 bis 150 Euro. Außerdem soll er ein Handy gestohlen haben. Im Verfahren wurde zudem thematisiert, dass der Angeklagte damals finanzielle Probleme gehabt haben soll. Seine damalige Partnerin habe nach dem Verbrechen größere Mengen kleiner Geldscheine in seinem Portemonnaie bemerkt. Die Verteidigung hat angekündigt, in Revision gehen zu wollen und stützt sich dabei auf ihre Einschätzung, dass die DNA-Spuren nicht aussagekräftig genug seien.
Am Prozess beteiligten sich auch die Schwester und der Vater des Getöteten als Nebenkläger. Für die Angehörigen bedeutete das Verfahren eine erneute Konfrontation mit den Ereignissen von damals. „Wir hatten 22 Jahre Zeit bis zu diesem Tag, aber durch die ganzen Vernehmungen und Beweise ist alles wieder hochgekommen“, sagte Brigitte Rehermann, die Schwester des Mordopfers gegenüber dem WDR. Mit dem Urteil endet für die Familie nach Jahren der Unsicherheit zumindest ein Teil der offenen Fragen.
Mord mit Staubsaugerkabel
Der 29-jährige schwule Kellner Tino Werner war am 12. November 2003 tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Die anschließende Obduktion belegte, dass der junge Mann gefesselt und mit dem Kabel eines Staubsaugers stranguliert worden war. Die damaligen Ermittlungen blieben trotz zahlreicher Hinweise erfolglos, neue Bewegung bekam der lange ungelöste Fall erst im Frühjahr 2025. Damals rückte der heute Verurteilte nach einem erneuten DNA-Abgleich in den Fokus einer Cold-Case-Einheit. Nach Einschätzung des Richters sei damals bei den Ermittlungen 2003 zudem schwerwiegende Fehler gemacht worden – die Polizei hatte sich bei ihrer Tätersuche auf das „Homosexuellenmilieu“ konzentriert, da Werner seinen späteren Mörder offenbar freiwillig in die Wohnung gelassen habe.