Uni darf nicht auf Pronomen bestehen Signalwirkung für andere US-Bildungsreinrichtungen?
Ein Professor einer Universität in Ohio hat nun in einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitsgeber gewonnen – die Shawnee State University wollte Philosophieprofessor Nicholas Meriwether zwingen, das bevorzugte Pronomen eines transsexuellen Studenten zu verwenden. Meriwether weigerte sich, da diese Forderung seine Religions- und Redefreiheit verletzen würde.
Nach einem langwierigen, vierjährigen Rechtsstreit musste die Universität einsehen, dass sie den Fall vor Gericht schlussendlich höchstwahrscheinlich verlieren würde – deswegen stimmte sie nun einem Vergleich zu. Dieser sieht eine Zahlung von 400.000 US-Dollar an den Professor vor und das Eingeständnis, dass dieser auch weiterhin frei entscheiden darf, mit welchem Pronomen er seine Studenten anreden wird – unabhängig von den Wünschen der jeweiligen Person.
In einem Statement erklärte die Shawnee State University, dass der Vergleich nach vier Jahren Rechtsstreit vor allem eine "wirtschaftliche Entscheidung" gewesen sei und bekräftigte, dass niemand in der Bildungseinrichtung "Dr. Meriwether seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung oder auf freie Religionsausübung beraubt hat." Ferner erklärte die Universitätsleitung, dass der Fall benutzt worden sei, um "spaltende soziale und politische Agenden auf Kosten der Universität und ihrer Studenten voranzutreiben."
Meriwether hatte im Juni 2018 eine schriftliche Verwarnung erhalten, die ihn aufforderte, die bevorzugten Pronomen eines trans-Studenten zu verwenden. Als Friedensangebot zur Klärung des Falls hatte der Professor der Universität eine Reihe von Kompromissen angeboten, darunter die ausschließliche Verwendung des Namens des Schülers anstelle eines Titels oder eines Pronomen. Die Universität nahm die Vorschläge nicht an, leitete indes eine Untersuchung gegen Meriwether ein und kam zu dem Schluss, dass seine Behandlung des Studenten zu einem "feindlichen Umfeld" geführt habe. Der Dekan der Universität empfahl zudem, eine förmliche schriftliche Verwarnung in Meriwethers Akte aufzunehmen.
Der Fall durchlief daraufhin mehrere Gerichte, die einmal zugunsten des Professors und ein anderes Mal für die Universität entschieden. Zuletzt entschied ein US-Berufungsgericht, dass der Professor das Recht auf eine Weiterverfolgung der Klage habe. Richterin Amul Thapar begründete dies so: „Wenn Professoren bei ihrer Lehrtätigkeit nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt wären, hätte eine Universität eine erschreckende Macht, um ideologische Konformität zu erzwingen. Ein Universitätspräsident könnte von einem Pazifisten verlangen, dass er erklärt, dass der Krieg gerecht ist, von einer Bürgerrechtsikone, dass sie die Freedom Riders verurteilt, von einem Gläubigen, dass er die Existenz Gottes leugnet, oder von einem sowjetischen Emigranten, dass er seine Studenten als 'Kameraden' anspricht. Das kann nicht sein."
Die Universität beteuerte indes abschließend in einem offiziellen Statement: "Wir stehen weiterhin hinter dem Recht der Studenten auf ein diskriminierungsfreies Lernumfeld sowie hinter dem Recht der Lehrkräfte, Besucher, Studenten und Angestellten, ihre Ideen und Überzeugungen frei zu äußern.“
Inwieweit das aktuelle Urteil eine Signalwirkung für andere Bildungseinrichtungen haben könnte, ist zwar noch offen, sicher ist aber, dass nach vier Jahren Rechtsstreitigkeiten inklusive hoher Kosten und einer so großen Vergleichssumme die Hürden künftig hoch sein dürften, gegen Lehrkräfte in einer ähnlich gelagerten Sache abermals vorzugehen.