Mehr als einen Monat nach einer groß angelegten Polizeiaktion gegen LGBTIQ+-Organisationen in der Türkei sitzen zahlreiche Menschenrechtsaktivisten weiterhin im Gefängnis. Wie die internationale Organisation All Out berichtet, haben Gerichte in Ankara, Istanbul, Izmir und Kuşadası in dieser Woche erste Haftprüfungen durchgeführt und entschieden, 24 Beschuldigte nicht freizulassen.
Das Wichtigste im Überblick
- Weiterhin in Haft: Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation All Out sitzen noch mindestens 24 Menschen wegen ihres Engagements für LGBTIQ+-Rechte im Gefängnis. Für 19 von ihnen wurden erste Haftprüfungen durchgeführt.
- Landesweite Razzien: Seit Mitte September wurden in fünf türkischen Provinzen mindestens 117 Menschen festgenommen, 83 kamen zunächst in Untersuchungshaft.
- Betroffen sind zudem sieben LGBTIQ+-Organisationen und zwei HIV-Hilfsorganisationen. Vier Vereinen droht die Auflösung.
- Kritik an Haftbedingungen: Menschenrechtler berichten von Einzelhaft, verweigerter medizinischer Versorgung und überfüllten Zellen.
- Internationale Petition: Mehr als 20.000 Menschen unterstützen die Forderung nach Freilassung der Aktivisten und einem Ende der Repressionen.
Mindestens 117 Festnahmen
Unter ihnen befinden sich sieben Vorstandsmitglieder der bekannten LGBTIQ+-Organisation Kaos GL sowie eine journalistisch tätige Person. Nach Angaben von All Out wurde bislang keine offizielle Anklage gegen sie erhoben. „Ihre Rechtsbeistände berichten, dass einige von ihnen in Einzelhaft sitzen und kaum Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen“, erklärte Mathias Wasik von All Out. Die Polizeiaktionen begannen in der Nacht zum 12. September. Sicherheitskräfte durchsuchten Wohnungen und Vereinsbüros in Ankara, Istanbul, Mersin, Izmir und Aydın. Nach Angaben der beteiligten Menschenrechtsorganisationen wurden mindestens 117 Menschen festgenommen, darunter 44 LGBTIQ+-Aktivisten. Nach ersten Gerichtsentscheidungen kamen zunächst 83 Beschuldigte in Untersuchungshaft. Unter ihnen waren 25 Aktivisten aus LGBTIQ+- und HIV-Organisationen. Einer der Inhaftierten wurde inzwischen freigelassen. Mindestens 24 sitzen nach Angaben der Kampagne weiterhin im Gefängnis.
Die Behörden werfen den Beschuldigten unter anderem „Obszönität“ und Verstöße gegen das türkische Vereinsgesetz vor. Die Ermittlungen betreffen nach Darstellung der Organisationen gewöhnliche Vereinsarbeit wie Internetveröffentlichungen, Buchhaltung und die Unterstützung von Mitgliedern. Justizminister Akın Gürlek äußerte zudem Verdachtsmomente zur Finanzierung der Vereine. Nach Angaben der Menschenrechtler ergab eine staatliche Finanzprüfung jedoch keine Hinweise auf illegale Einnahmen. Die internationale Kritik an dem Vorgehen hält an. Vor den Festnahmen hatten Gerichte die Sperrung von 419 Social-Media-Konten angeordnet, darunter Accounts von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten. Kurz darauf weitete das Justizministerium die Ermittlungen zum Schutz der „öffentlichen Moral“ auf Aktivitäten aus, die angeblich Kinder zur „Geschlechtslosigkeit“ ermutigen könnten – einige gesperrte Konten sind inzwischen wieder online.
Überfüllte Zellen und Petition
Besonders besorgt zeigen sich Menschenrechtler über die Haftbedingungen. In Mersin sollen Anwälte festgestellt haben, dass 18 Menschen in einer Zelle mit lediglich acht Betten untergebracht waren. Nach Angaben der Organisationen wird einzelnen Inhaftierten notwendige medizinische Behandlung verweigert. Menschen mit HIV sollen in Einzelhaft untergebracht worden sein.
Die internationale Organisation All Out führt gemeinsam mit dem Guardians of Equality Movement (GEM) eine Kampagne gegen die Festnahmen. Mehr als 20.000 Menschen haben die Petition bereits unterzeichnet. Die Organisationen fordern die sofortige Freilassung aller Menschen, die ausschließlich wegen ihrer rechtmäßigen Arbeit für LGBTIQ+-Rechte inhaftiert wurden. Zudem verlangen sie Zugang zu Anwälten, medizinische Versorgung und eine nachvollziehbare Begründung der Haftentscheidungen. Die Türkei ist durch ihre Verfassung und internationale Abkommen verpflichtet, die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie faire Gerichtsverfahren zu gewährleisten.