Tödliche Sex-Party in Wien Ein Mann stirbt unter Drogeneinfluss, Richterspruch gegen Beteiligte
Das Landesgericht Wien fällte jetzt die Urteile gegen drei Angeklagte nach einer schwulen Chemsex-Party in Wien, die für einen weiteren Mann tödlich endete. Im Zuge des Prozesses waren auch Details zu der nächtlichen Feier mit Drogen, Alkohol und sexuellen Handlungen offengelegt worden – im Mittelpunkt standen ein Barkeeper sowie zwei weitere schwule Männer.
Schwule Sex-Party eskalierte
Die Staatsanwältin schilderte mit Blick auf die Videoaufnahmen der Überwachungskameras im schwulen Club die Situation mit deutlichen Worten: „Man möchte alle drei schütteln und sagen: Macht‘s doch was!“ Zu sehen sei ein bewusstloser Mann am Boden, während sich Anwesende zunächst nicht um ihn kümmerten. Das Opfer überlebte die Nacht nicht. Nach den Ermittlungen hatten der Barkeeper und mehrere Gäste in den frühen Morgenstunden eine private Feier in dem Etablissement veranstaltet. Dabei wurden auch Drogen konsumiert. Laut Anklage verschlechterte sich der Zustand eines Beteiligten zunehmend, bis er schließlich bewusstlos wurde.
Videoaufnahmen zeigen laut Staatsanwaltschaft, dass der Barkeeper anschließend sexuelle Handlungen an dem reglosen Mann vornahm. Vor Gericht erklärte der 36-Jährige: „Ich hab' geglaubt, er schläft. Ich dachte, dass er durch die Stimulation wieder aufwacht.“ Den Vorwurf des Missbrauchs räumte er ein. Die Anklägerin kritisierte das Verhalten aller Beteiligten scharf und sagte: „Jedem ging es hier nur um seinen eigenen Vorteil. Um den eigenen Spaß.“ Auch sei aus ihrer Sicht ein rechtzeitiges Eingreifen möglich gewesen: „Der Tod hätte vollkommen verhindert werden können, hätte nur einer der Angeklagten Hilfe geholt.“
Freispruch der Angeklagten
Der Barkeeper gab an, sich zunächst keine Sorgen gemacht zu haben. Auf die Frage der Richterin antwortete er: „Nein, zu dem Zeitpunkt nicht. Er hat ja geschnarcht.“ Erst am Morgen wurde schließlich der Notruf gewählt. Der Mann starb noch am selben Tag im Krankenhaus. Zwei weitere Angeklagte bestritten, sich strafbar gemacht zu haben. Nach Darstellung der Verteidigung habe einer den Ort bereits verlassen müssen, ein anderer sei erst später hinzugekommen. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach beide rechtskräftig frei.
Auch beim Barkeeper sah das Gericht keinen Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Den Videoaufnahmen zufolge habe er sich zwischenzeitlich um den Mann gekümmert. Wegen des Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde er jedoch zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren verurteilt, acht Monate davon im Gefängnis, die restlichen 16 Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt.