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Sichere Herkunftsstaaten
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Sichere Herkunftsstaaten LSVD kritisiert mögliche neue „sichere Herkunftsländer“ gerade mit Blick auf LGBTI*-Menschen – andere Fachleute sprechen sich dafür aus

ms - 07.11.2023 - 12:00 Uhr
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Der Innenausschuss des Bundestags beriet gestern Nachmittag über die Einstufung weiterer Staaten als „asylrechtlich sichere Herkunftsländer“ – das würde LGBTI*-Menschen aus jenen Regionen die Möglichkeit eines erfolgreichen Asylantrags in Deutschland in vielen Fällen nahezu unmöglich machen. Gestern nun wurden öffentlich Experten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung angehört, konkret geht es dabei aktuell zunächst um die Einstufung von Georgien und Moldau. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, zudem auch Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen.

Mehrheitlich große Zustimmung

Generell bewerteten die Sachverständigen den Regierungsentwurf sehr unterschiedlich, mehrheitlich stieß er allerdings auf große Zustimmung. Die Einstufung setze ein Signal an Menschen aus jenen Herkunftsstaaten, dass das Asylverfahren für sie nur in wenigen Fällen in einen längeren asylverfahrensabhängigen Aufenthalt oder gar in einen Daueraufenthalt in Deutschland münde, erklärte beispielsweise Andreas Dietz vom Verwaltungsgericht in Augsburg.

Kay Hailbronner von der Universität Konstanz betonte überdies, dass das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten der Reduzierung des Asylrechts auf tatsächlich Schutzbedürftige diene und damit schlussendlich eine Beschleunigung des Asylverfahrens für jene Menschen bedeute, die tatsächlich dringend schutzbedürftig sind.

Miriam Marnich vom Deutschen Städte- und Gemeindebund strich dabei überdies heraus, dass es dringend erforderlich sei, die Fluchtmigration entschieden auf die tatsächlich Schutzbedürftigen zu begrenzen. Dem schloss sich inhaltlich auch Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag an. Weitere Sachverständige sprachen sich dafür aus. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, vertrat überdies die Auffassung, dass es auch erreichbar ist, Länder wie Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.  

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer, befand, dass sowohl Georgien wie auch Moldau die Voraussetzungen für die Bestimmung zu sicheren Herkunftsländern erfüllen würden. Thomas Volk von der Konrad-Adenauer-Stiftung hielt zudem fest, dass die meisten Menschen aus den Maghreb-Staaten Wirtschaftsmigranten seien.

LSVD kritisiert Pläne der Bundesregierung

Kritik an der Einstufung der angedachten Länder als sichere Herkunftsländer kam vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe sowie von Christoph Tometten vom Deutschen Anwaltsverein und von Patrick Dörr vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland. Dörr erklärte: „Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass nur solche Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden dürfen, in denen alle Bevölkerungs- und Personengruppen vor Verfolgung sicher sind, und zwar in allen Landesteilen. Die Bundesregierung missachtet seit Jahren diese höchstrichterlichen Vorgaben, indem sie an der Listung von Ghana und Senegal festhält – beides Länder, in denen LSBTIQ* vom Staat systematisch verfolgt werden (…) Auch Georgien und Moldau sind nicht sicher. Teile beider Staaten werden de facto von Russland kontrolliert, was eine Einstufung ganz offensichtlich verfassungswidrig macht.“

Akute Gefahr für LGBTI*-Flüchtlinge?

Dörr verwies dabei auch auf die Einschätzung des LGBTI*-Verbandes ILGA, der zuletzt festgehalten hatte, dass sich die Lage für LGBTI*-Menschen in Georgien verschlechtert habe. Außerdem betonte Dörr zwölf Gerichtsurteile und ein OVG-Beschluss, in denen die Gerichte das BAMF in letzter Zeit dazu verpflichtet haben, georgische LGBTI*-Flüchtlinge gerade aufgrund von LGBTI*-feindlicher Verfolgung Schutz zu gewähren.

„Wie die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzesentwurfes nun behaupten kann, dass es in Georgien durchgängig keine Verfolgung gäbe, ist daher vollkommen unverständlich. Eine Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland würde nicht nur die Verfolgung vor Ort bagatellisieren, sondern auch queere Asylsuchende, die bei uns Schutz suchen, in akute Gefahr bringen“, so Dörr abschließend.

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