Selbstbestimmungsgesetz: Planänderung Jugendliche können Geschlecht künftig nur in Abstimmung mit den Eltern oder des Familiengerichts ändern lassen
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat heute Mittag zusammen mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die ersten Einzelheiten zum neuen geplanten Selbstbestimmungsgesetz präsentiert, welches nach den Plänen der Ampel-Koalition bis Ende des Jahres auch dem Kabinett zur Entschlussfassung vorgelegt werden soll, sodass bereits im Laufe des Jahres 2023 das Gesetz verabschiedet werden könnte. Ziel des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist es, das bisherige Transsexuellengesetz zu ersetzen – bisher müssen trans-Personen zwei psychologische Gutachten beim Amtsgericht vorweisen, bevor sie eine Personenstandänderung vornehmen lassen können. Diese Punkte sollen künftig ganz entfallen, sodass via Sprachakt eine Geschlechtsanpassung beim Standesamt vorgenommen werden kann.
Die wesentliche Änderung zu den bisherigen Gesetzentwürfen: Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr werden nach den neuen Plänen nicht mehr ohne Zustimmung der Eltern ihr Geschlecht ändern lassen können. Diese Idee war zuvor noch im letzten Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen verankert gewesen und führte wohl zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Justizministerium zu den meisten Debatten, wie Marco Buschmann auf Rückfrage erklärte. Nur mit Zustimmung der Eltern oder anderenfalls durch eine Entscheidung des Familiengerichts wird ein Jugendlicher ab 14. Jahren bis zum Erreichen der Volljährigkeit künftig seinen Geschlechtseintrag ändern lassen können.
Immer wieder betonen beide Minister dabei, dass es sich beim neuen Selbstbestimmungsgesetz um eine reine Personenstandänderung handelt. Fragen rund um medizinische Eingriffe oder der Vergabe von Medikamenten wie Pubertätsblockern an Minderjährige würden dadurch nicht geregelt. Die Gefahr, dass es im Zuge einer Personenstandänderung bei Minderjährigen auch als Folgeschritt vermehrt zur Vergabe von Medikamenten zur Geschlechtsangleichung kommen kann, sieht Justizminister Buschmann auf konkrete Rückfrage nicht gegeben. Bei Fragen bezüglich der künftig angedachten Kostenübernahme der Krankenkassen von geschlechtsangleichenden Operationen bei erwachsenen trans-Personen verweist Buschmann auf das Gesundheitsministerium – hier gäbe es künftig noch Gesprächsbedarf mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Ebenso hitzig diskutiert wurde im Vorfeld immer wieder die Frage, ob es künftig ein Bußgeld geben soll, wenn Personen mit ihrem alten Vornamen oder Geschlecht angesprochen werden (Deadnaming). Die Ordnungswidrigkeit soll kommen, wobei Buschmann dabei bekräftigte, dass es in erster Linie darum ginge, Menschen zu schützen, die ihre Geschlechtsanpassung nicht öffentlich machen möchten. Das Bußgeld greife so im Wesentlichen nur, wenn trans-Personen öffentlich und vorsätzlich vorgeführt beziehungsweise gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden würden. Ist hingehen der frühere Vorname einer trans-Personen bekannt, beispielsweise einer Politikerin, soll dieser auch weiterhin in den Medien ohne strafrechtliche Konsequenzen veröffentlicht werden können, wie Buschmann auf Rückfrage erklärte.
Buschmann betonte zudem, dass er oftmals unbegründete Ängste in der gesamten Diskussion wahrnehme, kein Mensch würde sein Geschlecht auch künftig einfach aus „Jux und Dollerei“ ändern lassen. Bundesfamilienministerin Paus stimmte ihrem Kollegen Buschmann zu und betonte überdies, es sei „wirklich absurd anzunehmen, dass dies eine leichtfertige Entscheidung sei.“ Bezüglich den immer wieder geäußerten Bedenken von Feministinnen, dass durch eine leichter umsetzbare Personenstandänderung auch Missbrauch vereinfacht werden könne, sagte Paus: „Das Missbrauchsthema finde ich nicht nachvollziehbar. Beispielsweise Frauenhaus: Gewalttätige Menschen kommen nicht ins Frauenhaus, egal welches Geschlecht sie haben.“ Auf die Frage eines Journalisten, wie Paus trotzdem für ein Sicherheitsgefühl von Frauen sorgen möchte, beispielsweise in Umkleiden oder der Sauna, wenn „Menschen, die bisher Männer waren, diese Räume betreten“ können, erklärte die Bundesfamilienministerin weiter: „Trans-Frauen sind Frauen. Deswegen sehe ich da keinen weiteren Erörterungsbedarf.“ Eine journalistische Kollegin hakte hier erneut nach und wollte wissen, welchen Lösungsvorschlag sie für Frauen in der Praxis habe abseits von vereinzelten Lösungsideen, zum Beispiel spezieller Regeln einzelner Sportverbände oder der Möglichkeit von Unisex-Toiletten - die Antwort von Paus: „Da hab´ ich noch keinen Vorschlag.“
Sowohl Paus wie auch Buschmann betonten ebenso mehrfach, dass mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessert und geschlechtliche Vielfalt endlich anerkannt werden würde. „Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen“, so Paus. Und Buschmann ergänzte: „Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig.“