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Schwuler Mann in Kamerun

Schwuler Mann in Kamerun Petition fordert Aufklärung nach Misshandlung

ms - 16.06.2026 - 11:00 Uhr
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Ein gewaltsamer Übergriff auf einen jungen Mann in der ostkamerunischen Stadt Bertoua sorgt für Kritik von Menschenrechtsaktivisten. Nach Angaben von Unterstützern wurde der Betroffene mit einer Rasierklinge attackiert und öffentlich gedemütigt, weil er schwul sein soll. Statt Schutz und Unterstützung zu erhalten, befindet er sich derzeit in Haft.

Das Wichtigste im Überblick

  • In der ostkamerunischen Stadt Bertoua wurde ein junger Mann mit einer Rasierklinge angegriffen.
  • Nach Angaben von Unterstützern galt der Angriff seiner mutmaßlichen sexuellen Orientierung.
  • Statt als Opfer behandelt zu werden, befindet sich der Mann derzeit in Haft.
  • Seine Identität wird aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht.
  • Menschenrechtsaktivisten kritisieren das Vorgehen der Behörden und fordern eine unabhängige Untersuchung.
  • Eine Petition fordert Schutz für den Betroffenen sowie die strafrechtliche Verfolgung der Angreifer.

Forderungen nach Schutz und Aufklärung

Sein tatsächlicher Name wird aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. Innerhalb der Community ist er unter dem Pseudonym GBKG1289 bekannt. Nach Darstellung von Unterstützern der internationalen queeren Organisation All-Out wurde der junge Mann Opfer eines besonders brutalen Angriffs. Menschenrechtsaktivisten sehen darin einen weiteren Fall von Gewalt gegen homosexuelle Menschen in Kamerun, seit rund zehn Jahren existiert im Land ein verschärftes Verbots-Gesetz gegen Schwule und Lesben. Kritiker des behördlichen Vorgehens sehen die Inhaftierung des Betroffenen als schwerwiegendes Problem. „Wer Opfer eines Angriffs wird, sollte sich auf den Schutz des Gesetzes verlassen können – und nicht wie eine tatverdächtige Person behandelt werden“, so ein Sprecher des queeren Verbandes.

Die aktuelle Situation werfe grundlegende Fragen nach der Wahrung von Menschenrechten auf. Genannt werden insbesondere das Recht auf Sicherheit, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz sowie der Anspruch auf ein faires Verfahren. Menschenrechtsaktivisten warnen zudem vor den gesellschaftlichen Folgen solcher Fälle: „In Kamerun ist Gewalt gegen homosexuelle Menschen kein Einzelfall. Doch wenn das Opfer selbst in Haft landet, sendet das ein besorgniserregendes Signal: dass manche Menschen weniger geschützt sind als andere.“

Ein solches Vorgehen könne das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Justiz nachhaltig beschädigen. Gleichzeitig steige die Gefahr, dass Betroffene aus Angst vor Repressionen auf eine Anzeige von Übergriffen verzichten. „Das untergräbt das Vertrauen in die Justiz und setzt noch mehr Menschen Angst, Gewalt und Schweigen aus.“

Nationale und internationale Verpflichtungen

Unterstützer des jungen Mannes verweisen überdies darauf, dass die kamerunische Verfassung sowie internationale Verpflichtungen des Landes grundlegende Rechte garantieren. „Dabei sind die kamerunische Verfassung und die internationalen Verpflichtungen des Landes eindeutig: Jeder Mensch hat das Recht auf Würde, Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz und ein faires Verfahren.“ Diese Rechte müssten für alle Menschen gelten, unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermuteten Identität. Vor diesem Hintergrund wurde eine Petition an die kamerunischen Behörden gerichtet. Adressaten sind unter anderem das Justizministerium, die Staatsanwaltschaft am Gericht erster Instanz in Bertoua, die Generaldirektion für nationale Sicherheit sowie die Nationale Menschenrechtskommission Kameruns.

Petition fordert sofortiges Handeln

Die Unterzeichner der Petition weisen darauf hin, dass der junge Mann Opfer eines schweren Gewaltverbrechens geworden sei und sich dennoch in Haft befinde. „Berichten zufolge wurde der junge Mann mit einer Rasierklinge angegriffen und öffentlich gedemütigt. Doch anstatt den Schutz und die Gerechtigkeit zu erfahren, die ihm zustehen, wird er festgehalten. Die mutmaßlichen Täter scheinen hingegen nicht strafrechtlich verfolgt zu werden.“ Die Situation sei „äußerst besorgniserregend“, heißt es weiter. „Ein Opfer von Gewalt muss durch das Gesetz geschützt werden. Jemanden der Freiheit zu berauben, ohne dass eine klare und transparente Untersuchung stattfindet, stellt fundamentale Rechtsgrundsätze infrage.“

Zudem wird auf die rechtlichen Verpflichtungen Kameruns verwiesen. „Die Verfassung von Kamerun garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, den Schutz der Person und das Recht auf Sicherheit – und zwar ohne Diskriminierung.“ Darüber hinaus sei das Land an regionale und internationale Rechtsinstrumente gebunden, die das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und eine faire Behandlung schützen.

Konkrete Forderungen an die Behörden

Die Petition richtet mehrere Forderungen an die zuständigen Stellen. Dazu gehört zunächst die sofortige Gewährleistung der körperlichen und rechtlichen Sicherheit des Betroffenen. Zudem verlangen die Unterzeichner die Einleitung einer unabhängigen und unparteiischen Untersuchung des Angriffs. Weiterhin wird gefordert, mögliche Täter im Einklang mit geltendem Recht strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem solle gewährleistet werden, dass sämtliche Verfahrensgarantien eingehalten werden. Die Initiatoren der Petition sehen in dem Fall eine grundsätzliche Frage des Rechtsstaats. „Es geht hier um den Respekt vor der Gleichheit vor dem Gesetz, den Schutz von Einzelpersonen und die Glaubwürdigkeit der Justizbehörden.“ Abschließend appellieren die Unterstützer an die Verantwortlichen, den Fall mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln.

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