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Schutz vor sexueller Gewalt
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Schutz vor sexueller Gewalt Bundesregierung verabschiedet neues Gesetz - Lehmann begrüßt Vorhaben

ms - 19.06.2024 - 14:00 Uhr
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Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums werden dadurch Jugendliche besser vor sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt, gerade auch LGBTI*-Jugendliche, wie der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, im Besonderen betonte. 

Risikofaktor LGBTI* bei sexueller Gewalt

 „Mit dem Gesetzentwurf werden die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie die der Rechte und Interessen von Betroffenen endlich gestärkt. Das begrüße ich sehr, besonders auch im Hinblick auf jugendliche Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen. Die wenigen gesicherten Erkenntnisse zu den Erfahrungen von LSBTIQ*-Jugendlichen mit sexualisierter Gewalt sind besorgniserregend“, so Lehmann. 

Explizit betont er weiter: „So weisen Studien darauf hin, dass die sexuelle Orientierung ein zentraler Risikofaktor für die Erfahrung körperlich sexualisierter Gewalt ist. Lesbische, schwule und bisexuelle Jugendliche haben ein größeres Risiko von körperlicher sexualisierter Gewalt betroffen zu sein. Viele LSBTIQ*-Jugendliche geben an, in der Öffentlichkeit wegen der eigenen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität sexuell belästigt oder beleidigt worden zu sein.“ 

Lehmann bezieht sich dabei unter anderem auf die jüngste BZgA-Studie „Jugendsexualität“, die eine überdurchschnittlich starke Betroffenheit von sexualisierter Gewalt bei nicht-heterosexuellen Jugendlichen aufweist, insbesondere bei schwulen Jugendlichen und jungen schwulen Männern, die doppelt so oft davon betroffen sind im Vergleich zu heterosexuellen Gleichaltrigen.  

Beschämende Zahlen bei sexuellem Missbrauch

„Die erhöhten Vulnerabilitäten aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität werden in dem Gesetzesentwurf und damit in der Arbeit und der vorgesehenen Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) explizit berücksichtigt“, so Lehmann weiter. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission arbeitet seit 2016 daran, Strukturen in Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzudecken, die sexuelle Gewalt an Jugendlichen ermöglicht haben. 

Kernaspekt des Gesetzesvorhabens von Bundesfamilienministerin Lisa Paus ist es dabei, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufzuwerten und gesetzlich zu verankern. Einmal jährlich soll dem Bundestag, der Regierung und der Länderkammer dann darüber ein aktueller Bericht vorgelegt werden. Paus selbst erklärte dazu: „Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen.“

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