Schutz vor Beleidigung Jens Spahn fordert Wegfall eines Sonderrechts für Politiker
Unionsfraktionschef Jens Spahn fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch. Dieser Paragraf schützt aktuell Politikerinnen und Politiker sowie andere Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung. Spahn sieht darin einen falschen Weg: Statt Schutz sei der Eindruck entstanden, die politische Elite nehme für sich ein Sonderrecht in Anspruch.
Kritik an Sonderstellung für Mandatsträger
Paragraf 188 sieht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor, wenn Politikerinnen oder Politiker öffentlich beleidigt werden. Die jetzige Regelung besteht seit April 2021 und wurde verschärft, um z.B. Kommunalpolitiker besser gegen Hass und Hetze zu schützen. Doch Untersuchungen zeigen, dass der Paragraph kaum Wirkung gegen die anhaltenden Bedrohungen im Netz entfaltet. Kritikerinnen und Kritiker fordern ohnehin Transparenz und gleichen Rechtsschutz für alle: Die allgemeine Beleidigung ist bereits durch Paragraf 185 im Strafgesetzbuch strafbar – somit wäre ein weiterer Spezialparagraph aus Sicht von Spahn überflüssig. Auch Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten sowie Bürgerrechtsorganisationen betonen, dass Sonderrechte bestehende gesellschaftliche Gräben weiter vertiefen können.
Spahns Einschätzung zur Praxis
Spahn selbst berichtet, er habe bislang nur selten von Paragraf 188 Gebrauch gemacht. Er macht deutlich, dass selbst schwerwiegende homofeindliche Beschimpfungen mit bestehenden Gesetzen verfolgt werden können, ohne Sonderparagraph. Laut Bundeskriminalamt nehmen die Fälle von politisch motivierten Straftaten weiterhin zu, doch der Nutzen exklusiver Schutzregeln für Mandatsträger bleibt umstritten. Der Deutsche Richterbund unterstützt eine Überprüfung, ob die Regelung überhaupt praktikabel angewendet wird.
Kontext von Hasskriminalität
Seit mehreren Jahren beobachten Behörden eine deutliche Zunahme persönlicher Angriffe auf politische Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger. Opferschutzverbände weisen zwar auf die große Belastung durch Beleidigungen und Hetze hin, doch auch sie erkennen, dass ein starker gemeinsamer Rechtsrahmen für alle Bürgerinnen und Bürger wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt. Der Gesetzgeber reagierte 2021 auf diese Problematik mit erweiterten Maßnahmen, deren Effektivität jedoch weiterhin unter Beobachtung steht.
Politische und gesellschaftliche Signalwirkung
Mit der von Jens Spahn angestoßenen Debatte könnte Bewegung in die Diskussion um Sonderrechte für Amtsträgerinnen und Amtsträger kommen. Die Zukunft des Paragrafen 188 bleibt umstritten – eine Abschaffung würde den Anspruch stärken, alle Menschen vor strafbaren Beleidigungen gleich zu schützen. Die Diskussion wirft die Frage auf, wie ein fairer und umfassender Schutz vor Hass im Netz für die gesamte Gesellschaft gestaltet werden kann.