Schutz für trans* Personen Transphobie: "Nius" verliert erneut vor Gericht
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass das Onlinemagazin „Nius“ wegen trans* feindlicher Berichterstattung eine trans* Frau – bekannt unter dem Pseudonym Monica Weiß – finanziell entschädigen muss. Das Gericht bestätigte am 30. April 2026 ein früheres Urteil, das „das rechtspopulistische Medium "Nius“ zur Zahlung von 6.000 Euro Schadensersatz verpflichtete, und stellte klar, dass die Persönlichkeitsrechte der Klägerin durch unwahre und entwürdigende Berichte schwer verletzt wurden. Das Urteil gilt als wegweisende Bestätigung für die Rechte von trans* Personen in Deutschland.
Das Wichtigste im Überblick
- Das OLG Frankfurt wies die Berufung von „Nius“ gegen das vorherige Urteil zurück.
- Die Klägerin erhält 6.000 Euro Schadensersatz für die rechtswidrige Berichterstattung.
- „Nius“ ist es untersagt, die Frau als Mann zu bezeichnen und ihren Klarnamen sowie Fotos ohne Zustimmung zu veröffentlichen.
- Die Entscheidung bezieht sich auf Vorfälle im Zusammenhang mit einem Fitnessstudio-Besuch der Klägerin im Frühjahr 2024.
- Laut OLG verletzt das Verbreiten ihrer Daten und Fotos das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.
OLG bestätigt Schutz der Persönlichkeitsrechte
Nach Angaben des Gerichts stellte die Berichterstattung von „Nius“ einen schwerwiegenden Eingriff in die Anerkennung der Geschlechtsidentität dar. In mehreren Artikeln wurde die trans* Frau als „Mann“ bezeichnet und ihr fotografisches Abbild sowie ihr Klarnamen ohne Zustimmung veröffentlicht. Die Richterinnen und Richter betonten, dass unter diesen Umständen das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung Vorrang vor Meinungs- und Pressefreiheit habe. Die Formulierungen von „Nius“, insbesondere die Titulierung als „der Mann, der behauptet eine Frau zu sein“, verletzten die Klägerin in ihrer Würde.
Bedeutung des Urteils für trans* Menschen
Die Klägerin zeigte sich erfreut über das Urteil, das sie als wichtigen Schritt für die Rechte von trans* Menschen bezeichnete. Ihr Anwältin Katrin Giere betonte, dass „Nius“ journalistische Sorgfaltspflichten missachtet und gezielt die Geschlechtsidentität der Klägerin in Frage gestellt habe. Das Oberlandesgericht bestätigte zudem die Vorinstanz in der Auffassung, dass auch verpixelte Bilder, aus denen die Person erkennbar ist, nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Das Urteil soll Betroffene stärken und Medien zu mehr Verantwortung im Umgang mit sensiblen Daten verpflichten.
„Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans* Menschen in Deutschland“, erklärte René Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe. „Wer über uns berichten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze verbreiten.“
Hintergrund und nächste Schritte
Der Vorfall, der zur Berichterstattung führte, ereignete sich im Frühjahr 2024, nachdem Monica Weiß in einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen abgewiesen worden war. Das Magazin „Nius“, angeführt von Julian Reichelt, hatte anschließend mehrfach abwertend berichtet und persönliche Details veröffentlicht. Bereits in der Vergangenheit wurde „Nius“ mehrfach für queerfeindliche Inhalte gerichtlich verurteilt. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Erwartet wird, dass das Magazin entweder Rechtsmittel ausschöpft oder das Urteil akzeptiert. Beobachter*innen sehen die Entscheidung als Maßstab für ähnliche Fälle im Presse- und Persönlichkeitsrecht.