Präzedenzfall als Türöffner für LGBTI*? „Alle, die nicht in diesem Zustand geboren sind, können das Urteil gar nicht richtig verstehen - es ist wie bei einem Blinden, der sein Augenlicht wiedererlangt!“
Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein Gericht in Rom die Geschlechtsidentität einer nicht-binären Person anerkannt. Ein Meilenstein für die queere Community des Mittelmeerlandes. Das historische Urteil erging nach einer Anhörung, bei der der Rechtsanwalt Giovanni Guercio das Gericht ersucht hatte, die nicht-binäre Geschlechtsidentität einer Person namens Alex anzuerkennen. Eine nicht-binäre Identität wurde dabei noch nie in Italien anerkannt – das jetzige Urteil gibt nun nicht-binären Menschen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Identität und nicht wegen einer körperlichen Erkrankung operiert oder medizinisch behandelt zu werden.
Ähnlich wie aktuell noch in Deutschland (Transsexuellengesetz) müssen sich auch in Italien trans-Personen und nicht-binäre Menschen an das Gericht wenden, wenn sie ihr Geschlecht und ihren Namen rechtlich ändern wollen. Dabei müssen trans-Menschen ein zweistufiges Verfahren durchlaufen, das zudem eine gerichtliche Genehmigung erfordert. Bisher wurden diese Richtlinien sehr streng ausgelegt – so besteht die Möglichkeit einer Namensänderung nur, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, beispielsweise eben gesundheitliche Probleme.
Zuletzt sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2018 für Aufsehen: Eine trans-Frau hatte vor dem obersten europäischen Gericht geklagt, nachdem Italien zweieinhalb Jahre verstreichen hatte lassen, ohne die beantragte Namensänderung nach ihrer zuvor erfolgten Geschlechtsanpassung zu bearbeiten. Das EuGH gab der trans-Frau Recht und verhängte eine Entschädigungszahlung über Italien in Höhe von 2.500 Euro, da die lange Wartezeit ein „Gefühl von Verletzlichkeit und Erniedrigung“ provoziert habe.
Mit Bezug auf das aktuelle Urteil aus Rom erklärte Rechtsanwalt Guercio gegenüber Gay.it, dass diese Entscheidung der Richter den Weg frei machen könnte für die Rechte von nicht-binären Italienern in der Zukunft. Seine Hoffnung beruhe darauf, dass das Urteil in Rom dazu führt, das bestehende Gesetz (164/1982) zu aktualisieren, sodass Italien künftig ein breiteres Spektrum von Geschlechtsidentitäten berücksichtigen wird. Der römische Richter hatte sich zuvor ebenso sinngemäß geäußert – gegenüber dem nicht-binären Alex sagte er, dass er diesen rechtlichen Schritt sehr begrüße und sich freue, mit dem Urteil zur Unterstützung beizutragen.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Alex beinahe sprachlos vor Freude, so Rechtsanwalt Guercio: „Als ich es ihm sagte, war er überrascht, er sagte lange nichts, dann wiederholte er "Danke, danke, danke", als wäre er vor Freude wie gelähmt. Er glaubte, dass man sich bedanken muss, nur um man selbst zu sein. Es ist eine so tiefe Dankbarkeit, die diejenigen, die nicht in diesem Zustand geboren sind, gar nicht richtig verstehen können - es ist wie bei einem Blinden, der sein Augenlicht wiedererlangt hat!“
Abschließend fasste Guercio die Situation nach dem Urteil des Richters so zusammen:
„Das ist ein sehr wichtiges Urteil, weil es sich um einen Pilotfall handelt, der den Weg für künftige Urteile ebnet. Der Richter definierte Alex als sogenanntes "nicht-binäres" Subjekt. In der Vergangenheit gab es nur die Möglichkeit, Dokumente aus gesundheitlichen Gründen zu berichtigen. In diesem Fall jetzt war Alex entschlossen, gar nicht erst auf "pathologisierenden" Diskursen zu bestehen und sagte stattdessen klar, dass er ein nicht-binärer Junge ist, der ein Recht auf seine eigene Geschlechtsidentität hat – und der Richter machte sich diese Rekonstruktion zu eigen. Mein größter Wunsch ist es, das Gesetz aus dem Jahr 1982 zu aktualisieren, wobei wir nicht vergessen dürfen, dass es sich hier bisher `nur` um gerichtliche Präzedenzfälle und nicht um Gesetze handelt. So können andere Richter sie sowohl übernehmen als auch von ihnen abweichen. Das Gesetz hingegen ist Gesetz und legt Regeln fest, von denen nicht abgewichen werden kann. Der geschaffene Präzedenzfall soll die Tür für künftige Urteile offen halten, aber das Gesetz steckt nach wie vor in einem Binarismus fest, der Halluzinationen hervorruft! Das sind die Punkte, die jetzt angegangen werden müssen. Künftig sollte es möglich sein, dies alles ohne Gericht zu tun, indem Sie einfach mit Ihrem gewählten Namen und Geschlecht zum Standesamt gehen - ganz so wie in Großbritannien, Spanien, Malta und Argentinien.“
In Deutschland sind indes bereits ganz ähnliche Schritte geplant – bestenfalls bereits bis Ende des Jahres soll das neue Selbstbestimmungsgesetz ausgearbeitet sein, sodass eine Geschlechtsangleichung künftig ohne Richterspruch auch in Deutschland einfach und unkompliziert am Standesamt vollzogen werden kann.