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Niederlage für Trump Oberster Gerichtshof für LGBTI*-Rechte

Von co - 16.06.2020 - 15:00 Uhr
Oberster Gerichtshof für LGBTI*-Rechte
Foto: © FG Trade
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Titel 7 des Civil Rights Acts von 1964 verbietet es, am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts zu diskriminieren. Ob das Gesetz auch für LGBTI*-Personen gilt, war lange ein Streitpunkt. Eine endgültige Antwort bot nun der oberste Gerichtshof, der die Frage anhand der Klagen zweier Schwuler und einer Trans-Person erörterte, denen aufgrund ihrer Identität gekündigt wurde. Trotz der konservativen Prägung des Gerichtshof entschied man sich dazu, die Rechte von LGBTI*-Personen zu stärken: Sechs Richter stimmten dafür, drei dagegen.

Die Entscheidung des obersten Gerichtshofs wird nach Einschätzung der Zeit große Auswirkungen auf die etwa 8,1 Millionen Angestellten haben, die der LGBTI*-Community angehören. Die meisten Bundesstaaten schützten sie bisher nicht vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Die drei Klagen waren die ersten Forderungen für LGBTI*-Rechte seit der oberste Richter Anthony Kennedy in Ruhestand ging. Dieser galt als besonders LGBTI*-freundlich und war unter anderem 2015 für die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe verantwortlich. Kennedys Nachfolger Kavanaugh wurde von Trump nominiert.

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