Ein russisches Berufungsgericht hat die Einstufung der „Allianz von Heterosexuellen und LGBT für Gleichberechtigung“ als „extremistische“ Organisation bestätigt. Die Tätigkeit der Gruppe bleibt damit auf russischem Staatsgebiet vollständig und dauerhaft verboten.
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Berufungsgericht in St. Petersburg hat die Einstufung der „Allianz von Heterosexuellen und LGBT für Gleichberechtigung“ als „extremistisch“ bestätigt.
- Damit bleibt jegliche Tätigkeit der Organisation in Russland vollständig und dauerhaft verboten.
- Für die Beteiligung an Aktivitäten der Gruppe drohen zwei bis sechs Jahre Haft, für deren Organisation sechs bis zehn Jahre.
- Das Gericht wertet unter anderem die Unterstützung von LGBT-Personen, Kritik an russischen Gesetzen und öffentliche Proteste als Beispiele für „extremistische Aktivitäten“.
- Die Allianz kritisiert das Urteil als „absurd“ und „unmenschlich“ und kündigte weitere Rechtsmittel an.
- Die Entscheidung steht in einer Reihe von Verfahren gegen russische LGBT-Organisationen.
Verbot von LGBT-Allianz
Das Zweite Allgemeine Berufungsgericht in St. Petersburg wies jetzt den Einspruch der Organisation zurück. Damit wurde die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig. Die Allianz war im Mai 2012 in St. Petersburg gegründet worden. Ihr Ziel war es, heterosexuelle Menschen und Mitglieder der LGBTIQ+-Gemeinschaft zusammenzubringen und sich für Bürgerrechte sowie gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in Russland einzusetzen. Hintergrund des Verbots ist auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands aus dem Jahr 2023. Dieser hatte die sogenannte „internationale LGBT-Bewegung“ verboten.
Im Laufe des Jahres 2026 wurde daraufhin auch die Allianz als extremistische Gruppierung eingestuft. Das Stadtgericht von St. Petersburg verbot die Organisation zunächst im Juni dieses Jahres. Beantragt worden war die Maßnahme von der regionalen Niederlassung des russischen Justizministeriums. Dagegen hatte sich der Verein zur Wehr gesetzt – erfolglos, wie jetzt klar ist.
Mehrjährige Haftstrafen möglich
Die Berufungsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Aktivisten erfuhren den Inhalt eines Großteils der vorgelegten Dokumente nicht. Das Gericht erkannte Alexei Sergeyev, einen bisexuellen Aktivisten aus St. Petersburg, als einzige „interessierte Partei“ im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Allianz an. Mit der rechtskräftigen Einstufung kann die Zusammenarbeit oder Mitgliedschaft in der Gruppe strafrechtlich verfolgt werden. Für eine Beteiligung drohen zwei bis sechs Jahre Haft. Wer Aktivitäten der Gruppe organisiert, muss mit sechs bis zehn Jahren Gefängnis rechnen.
Das Gericht begründete die Einstufung unter anderem damit, dass die Menschenrechtsarbeit der Organisation für LGBTIQ+-Rechte und Gleichberechtigung „Extremismus“ darstelle. Die Aktivitäten zielten demnach darauf ab, „die grundlegenden geistigen und moralischen Werte Russlands zu zerstören“ und stellten eine „Bedrohung für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung“ dar. Die Ermittler führten laut dem Bericht die Unterstützung von LGBTIQ+-Personen, Kritik an der russischen Gesetzgebung, öffentliche Proteste, Geschichten über LGBTIQ+-Personen sowie die Auswahl von Büchern und Filmen als Beispiele für „extremistische Aktivitäten“ an.
Allianz weist Vorwürfe zurück
Das Gericht schrieb der Allianz zudem Tätigkeiten zu, die die Organisation nach eigenen Angaben nie ausgeübt hatte. Dazu gehörten medizinische und juristische Hilfe, der Betrieb von Beratungshotlines, die Dokumentation von Diskriminierungsfällen und die Vorlage von Berichten bei den Vereinten Nationen. Die vermeintlichen Begründungen und Entscheidungen sind denen ähnlich, die zuvor bereits zum Verbot mehrerer anderer LGBTIQ+-Organisationen geführt hatten, zuletzt war davon auch „Wychod“ (Coming Out) betroffen, bis zum Verbot eine der größten Anlaufstellen und Beratungsangebote für Schwule und Lesben beim Coming Out.
Die nun betroffene Organisation reagierte mit scharfer Kritik auf die Gerichtsentscheidung. „Die Entscheidung ist nicht nur absurd, sie ist unmenschlich und wurde getroffen, um dem derzeitigen homophoben Regime zu gefallen. Eine friedliche Tätigkeit zum Schutz der Menschenrechte und gegen Diskriminierung wurde als extremistisch abgestempelt“, erklärte die Allianz auf ihrer Internetseite. Weiter hieß es: „Wir hoffen, dass der UN-Menschenrechtsausschuss künftig die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung beurteilen wird. Im Jahr 2025 gewann die Allianz einen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der 2021 erfolgten Sperrung unserer Seite im sozialen Netzwerk VKontakte, die 33.000 Menschen erreichte.“
Weitere Rechtsmittel angekündigt
Die Allianz will trotz der Entscheidung weitere Rechtsmittel einlegen, darunter eine Kassationsbeschwerde. Nach Angaben auf ihrer Internetseite half die Menschenrechtsorganisation „First Department“ bei der Entwicklung der juristischen Strategie. Der Fall ist nach Angaben des Berichts das zehnte Urteil dieser Art im Zuge einer Reihe juristischer Verfahren, die von Justizminister Konstantin Tschuitschenko angestoßen worden sein sollen.
In deren Folge wurden mehrere russische LGBTIQ+-Organisationen als „extremistisch“ eingestuft. Genannt werden neben Wychod unter anderem auch Parni+, das Resource Center for LGBT, das Moscow Community Center for LGBT+ Initiatives, Irida, Kallisto, das inzwischen geschlossene Russian LGBT Network, Center T, T9 NSK und die Krisenhilfegruppe SK SOS. Bei Parni+ handelt es sich um eine russische LGBTIQ+-News-Internetseite. Deren Redakteure mussten Russland verlassen, nachdem sie als „Extremisten“ eingestuft worden waren.