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Richtlinien im Gefängnis
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Neue Richtlinien im Gefängnis Verurteilte Trans-Frauen kommen ins Männergefängnis

ms - 07.03.2023 - 14:00 Uhr
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Dürfen verurteilte Trans-Frauen in Frauengefängnisse? Diese Frage beschäftigte zunächst inklusiver heftiger Debatten das schottische Parlament im Zuge des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes, gegen das England schlussendlich ein Veto einlegte und damit das Verfahren stoppte. Der Streit eskalierte, nachdem die schottische Strafvollzugsbehörde SPS (Scottish Prison Service) Mitte Februar schlussendlich angekündigt hatte, bei der Einweisung einer verurteilten Person in ein Gefängnis ausschließlich nur noch deren biologisches Geschlecht zu berücksichtigen. Die Selbstdefinition einer Person spielt dabei keine Rolle mehr – eine direkte Kampfansage an die schottische Premierministerin Nicola Sturgeon, die für die Selbstbestimmung eintrat. Schlussendlich trat Sturgeon wenige Tage später von ihrem Amt zurück.

Keine Trans-Frauen mehr im Frauengefängnis

Nun haben sich auch England und Wales dazu entschlossen, bei der Frage von Frauengefängnissen Klarheit zu schaffen: Justizminister Dominic Raab kündigte an, dass mit dieser Woche neue Regeln in Kraft treten, die praktisch alle Trans-Frauen von Frauengefängnissen ausschließen. Die neue Regelung gilt unabhängig davon, ob der Gefangene eine Bescheinigung über die Anerkennung des Geschlechts besitzt oder nicht. „Wir wollen einen liberalen, sensiblen und toleranten Ansatz für die LGBT-Community als Ganzes und insbesondere für die Trans-Gemeinschaft, die in diesem Land viel zu leiden hat und vor großen Herausforderungen steht. Bei weiblichen Trans-Personen stellt sich die Frage, ob sie in Frauengefängnissen untergebracht werden sollen – ich denke, wir müssen die anderen weiblichen Straftäter schützen. Ab dieser Woche werden wir neue Regeln einführen, die besagen, dass alle transsexuellen Straftäter mit intakten männlichen Genitalien oder solche, die wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurden, und darüber hinaus, wenn sie wegen eines Gewaltdelikts verurteilt wurden, nicht in weibliche Gefängnisse kommen dürfen."

Skandal um Trans-Vergewaltigerin löste Debatte aus

Die Diskussion um die Unterbringung von verurteilten Trans-Frauen war im Vereinigten Königreich durch den Fall der 31-jährigen Trans-Frau Isla Bryson befeuert worden. Als Mann hatte die heutige Trans-Frau zwei andere Frauen vergewaltigt und war deswegen erst Anfang März auch zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Vor der Urteilsverkündung war Bryson trotz ihrer Anklage der zweifachen Vergewaltigung zunächst in einem Frauengefängnis untergebracht worden, bevor der Fall zu einem medialen Skandal wurde. Kurz vor der Urteilsverkündung war sie dann in ein Männergefängnis verlegt worden.

Justizminister Raab bekräftigte allerdings, dass der Einzelfall nicht zur jetzt erklärten Entscheidung der britischen Regierung geführt habe: „Wir haben diese Änderungen schon vor einiger Zeit geplant und eingeführt. Der Grund, warum die Richtlinien erst jetzt in Kraft treten, ist die Zeit, die wir gebraucht haben, um dies sehr sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen.“

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