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Innenminister verteidigt Ungarn-Urteil wegen schwerer Gewalt
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Dobrindt verweist auf Tatort Innenminister verteidigt Ungarn-Urteil wegen schwerer Gewalt

mr - 06.02.2026 - 19:30 Uhr
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigt das strafrechtliche Vorgehen und das Urteil gegen die nichtbinäre deutsche Person Maja T. in Ungarn, nachdem diese an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein soll. Die Justiz des EU-Partners konstatiert schwere Körperverletzungen, darunter einen Schädelbruch. Dobrindt betont die Notwendigkeit konsequenter Strafverfolgung angesichts der Schwere der Tat.

 

Plädoyer für Urteil in Ungarn

Dobrindt verweist auf den Tatort Ungarn und sieht keinen Anlass, das Verfahren sowie das anschließende Urteil des Budapester Stadtgerichts infrage zu stellen. Maja T. wird von den Behörden einer linksextremistischen Gruppe zugeordnet, die mit Schlagstöcken und Gummihämmern neun Menschen attackiert haben soll – vier davon trugen schwere Verletzungen davon. Das Gericht verhängte eine achtjährige Haftstrafe, wobei die Verurteilung auf den Auswertungen von Überwachungskameras beruhte, die die Angeklagte gemeinsam mit anderen Tatverdächtigen am Ort des Geschehens zeigen.

 

Beweislage und Kritik am Verfahren

Die Beweislage bleibt umstritten: Weder Aussagen von Zeugenden noch konkrete DNA-Spuren belasten Maja T. unmittelbar. Die Anklage stützt sich hauptsächlich auf eine Indizienkette und Aufnahmen von Sicherheitskameras nahe des Tatorts. Die Verteidigung wies darauf hin, dass die Identifizierung auf diesen Bildern unscharf bleibe und die abgebildete Person keine Tatwaffe bei sich trage. Die Staatsanwaltschaft hält die vorgelegten Belege dennoch für ausreichend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Verteidigung als auch Behörde wollen in Berufung gehen.

 

Ungarns Rechtstaatlichkeit im Fokus

Internationale Beobachtende sowie Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz kritisiert. Die EU warnte zuletzt vor zunehmender Einflussnahme der Politik auf Gerichte im Land und sieht demokratische Grundrechte in Gefahr. Gerade für Betroffene, die Minderheitengruppen wie die queere Community angehören, gelten Verfahren in Ungarn als besonders risikobehaftet. Mehrere Kundgebungen in Deutschland und Europa fordern faire Verfahren für alle Beteiligten dieses Falls.

 

Wie geht es weiter für Maja T.?

Die nächste Instanz wird über die juristische Bewertung des Falls entscheiden. Für die deutsche Politik und die Zivilgesellschaft steht dabei mehr auf dem Spiel als ein einzelner Prozess: Es geht um den europäischen Umgang mit extremer politischer Gewalt und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien innerhalb der EU. Die Entwicklung bleibt ein Prüfstein für Grundrechte und Justizstandards zwischen den Mitgliedstaaten.

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