Mit Hotline und Online-Meldung EU-Parlament stärkt Schutz für Opfer mit LGBTIQ+ Bezug
Das Europäische Parlament hat die Überarbeitung der Richtlinie über die Rechte von Opfern von Straftaten verabschiedet – ein verbindlicher Rechtsakt für alle 27 Mitgliedstaaten. Diese Richtlinie führt erstmals die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität als Kriterien ein, die ein besonders schutzbedürftiges Opfer definieren. Die Zustimmung erfolgte am 21. Mai 2026 in der Plenarsitzung in Straßburg.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Europäische Parlament hat heute den aktualisierten Text der Richtlinie über Opferrechte mit 440 Ja-Stimmen, 49 Nein-Stimmen und 84 Enthaltungen angenommen.
- Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
- Die Richtlinie sieht außerdem erstmals in der Gesetzgebung der Europäischen Union den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen für Opfer sexueller Gewalt vor.
Neue europäische Maßnahmen
Der verabschiedete Text enthält zahlreiche konkrete Neuerungen: Es wird eine europaweite kostenlose Telefonhotline für Opfer eingerichtet (Nummer 116 006), außerdem wird die Möglichkeit zur Online-Anzeige erleichtert. Die Privatsphäre der Opfer wird standardmäßig bereits ab Beginn der Ermittlungen geschützt, und ein kostenloser Rechtsbeistand wird schon in der Verfahrensphase garantiert. Darüber hinaus erweitert die Richtlinie den Schutz auf Menschen, die Opfer von Stalking, sexualisierter Gewalt oder Hasskriminalität geworden sind.
Der Beitrag der Europaabgeordneten
Die Richtlinie wurde von den Europaabgeordneten Javier Zarzalejos (EVP) und Lucia Yar (Renew) vorangetrieben und für die S&D-Fraktion von Alessandro Zan verhandelt. Zan betonte, dass das, was die italienische Rechte 2021 gestrichen habe, nun über ein europäisches Gesetz mit neuer Kraft zurückkehren könnte.
Die nächsten Schritte
Nach der heutigen formellen Abstimmung muss die Richtlinie noch vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Erst dann beginnt die Frist von zwei Jahren, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die Vorgaben umsetzen müssen. Für Italien bedeutet dies ein verpflichtendes Gesetzgebungsverfahren, das das Prinzip von Artikel 6, das 2021 abgelehnt wurde, nun doch in die juristische Praxis einführen könnte.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Europäische Union hier als sozialpolitischer Gesetzgeber agiert hat, der eine auf nationaler Ebene verworfene Regelung wieder aufgreift und dadurch Rechte stärkt, die zu lange vernachlässigt wurden.