Mehr Unterstützung für Regenbogenfamilie Zwei Wochen Auszeit für den Partner – so die Pläne der Grünen
Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen hat angekündigt, eine zweiwöchige Auszeit nach einer Geburt eines Kindes auch für den Partner einzuführen. Ziel ist es, somit Familien zu unterstützen, um Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich besser aufzuteilen. Die Regelung ist unabhängig vom Mutterschutz (Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Während des Mutterschutzes wird Mutterschaftsgeld gezahlt.) und soll ausdrücklich auch für Regenbogenfamilien gelten. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann zeigte sich erfreut von dem Vorhaben.
Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Denn so unterstützen wir Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen. ?? pic.twitter.com/6kFexTZSIP
— BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (@Die_Gruenen) January 31, 2022
Weitere Details sind noch nicht bekannt. Eine offene Frage wird sein, ob die zweiwöchige Auszeit dann auch mit einhundert Prozent des Gehalts bezahlt werden wird. Kritiker sehen in der Ankündigung ein Ablenkungsmanöver und geben zu bedenken, dass beispielsweise generell kostenlose Kitas oder zinslose Darlehen Familien viel mehr unterstützen würden.
In Deutschland leben aktuell in rund 12.000 Haushalten gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern (Stand Januar 2021, Quelle Bundesregierung). Insgesamt gibt es rund 10.000 Regenbogenfamilien, wobei 4.000 davon gleichgeschlechtliche Ehepaare und 6.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern sind. Nach Angaben des Familienreports des Bundesfamilienministeriums vervierfachte sich die Zahl der Kinder in Regenbogenfamilien innerhalb von rund sieben Jahren auf etwa 15.000 Jungen und Mädchen (Stand 2018).

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) geht davon aus, dass die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen: „Offizielle Zahlen beruhen auf Schätzungen und werden der Vielfalt an Familienkonstellationen eigentlich nicht gerecht. Sie erfassen etwa nur den Haushalt, in dem das Kind lebt, oder zählen nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.“ Erst seit Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinsam – und nicht etwa nacheinander – „fremde“ Kinder adoptieren. Regenbogenfamilien erleben trotzdem teilweise auch heute noch Anfeindungen und Ausgrenzungen. Ein rechtlicher Unterschied zwischen Regenbogenfamilien und Familien mit verschiedengeschlechtlichen Eltern besteht bis heute im Abstammungsrecht und damit auch in der rechtlichen Absicherung der Kinder. Kinder, die in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe geboren werden, verfügen von Geburt an über zwei rechtliche Elternteile - im Gegensatz dazu haben Kinder aus lesbischen Inseminationsfamilien zum Zeitpunkt ihrer Geburt nur einen rechtlichen Elternteil, nämlich die Frau, die sie zur Welt gebracht hat. In Regenbogenfamilien müssen gleichgeschlechtliche Lebenspartner beziehungsweise Ehepartner das leibliche Kind ihres Partners nach wie vor adoptieren. Der LSVD stellt dabei die Wichtigkeit von Familienpolitik gerade auch für Regenbogenfamilien noch einmal klar: „In einer modernen Familienpolitik bedarf es rechtlicher Gleichstellung und der Weiterentwicklung des Familienrechts, um diese Familienvielfalt rechtlich anzuerkennen und damit auch das Wohl des Kindes abzusichern.“