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Gericht verbietet LGBTI*-freie Zone // IMAGO / NurPhoto
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LGBTI*-Gegner in Polen verlieren „Es gibt keine LGBTI*-Ideologie, genauso wenig wie es eine heterosexuelle Ideologie gibt.“

ms - 30.03.2022 - 10:25 Uhr
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Positive Nachrichten kommen heute aus Polen – ein Gericht hat einer weiteren Gemeinde in Polen verboten, sich künftig weiter als „LGBTI*-freie Zone“ zu bezeichnen. In der Begründung stellte das Gericht dabei gegenüber dem Gemeinderat von Niebylec drei wesentliche Punkte klar: „Die Resolution schließt Mitglieder, die sich als LGBTI* identifizieren, von der lokalen Gemeinschaft aus. Es gibt keine LGBTI*-Ideologie, genauso wenig wie es eine heterosexuelle Ideologie gibt. Die Resolution stellt einen diskriminierenden Eingriff unter anderem in die Achtung der Würde des Einzelnen und das Recht auf Achtung des Privatlebens dar.“

Damit heben immer mehr Landkreise und Verwaltungsbezirke unter dem Druck der Gerichte und der Europäischen Union die menschenverachtenden Deklarationen auf, die rechtlich nicht bindend sind. Begonnen hatte alles im Februar 2019, nachdem Warschaus Bürgermeister Trzaskowski eine Erklärung unterzeichnet hatte, die die Unterstützung von LGBTI*-Rechten festhielt und nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation vorsah, LGBTI*-Themen in den Sexualkundeunterricht an Schulen einzubinden. Die homophobe PiS-Partei mobilisierte daraufhin ihre Wählerschaft und sprach davon, dass Kinder sexualisiert werden würden. Infolgedessen erklärten sich rund ein Drittel aller Landkreise und Verwaltungsbezirke in Polen als „LGBTI*-freie Zonen".

Auch wenn diese Zonen juristisch keine Konsequenzen hatten, heizten sie doch den Hass und die Stigmatisierung gegenüber LGBTI*-Menschen in Polen weiter an. Das Europäische Parlament verurteilte bereits kurz darauf im Dezember 2019 die Aktion und stellte im Juli 2020 klar, dass finanzielle Förderanträge von jenen Regionen abgelehnt werden würden. Ein Jahr darauf erklärte das Europäische Parlament als weitere Reaktion die EU zur „LGBTI*-Freiheitszone“. Im September letzten Jahres nahmen dann aufgrund des finanziellen Drucks der EU-Kommission vier Verwaltungsbezirke die Maßnahmen wieder zurück.

Gegen die letzten Hardliner geht aktuell nun der Bürgerrechtskommissar (RPO) Marcin Wiacek vor. Der polnische Bürgerrechtskommissar leitet eine Behörde mit Hunderten Mitarbeitern und hat den Rang eines Verfassungsorgans, welches nicht von der Regierung kontrolliert werden kann. Die zentrale Aufgabe der RPO ist, konsequent „über die Freiheiten und Rechte der Menschen und des Bürgers, die in der Verfassung und in anderen normativen Akten bestimmt sind“, zu wachen. Der Beauftragte wird dabei auf eigene Initiative hin tätig.

Im aktuellen Fall verbot nun nach Klage des RPO das Verwaltungsgericht in Rzeszów die queerfeindliche Resolution der Gemeinde Niebylec. Dies ist die siebte Resolution, die somit vom Gericht für ungültig erklärt wurde - nach den Beschlüssen in Istebna, Klwów, Serniki, Osiek, Lipinki und dem Kreisrat von Tarnów. In allen Fällen stellte das Gericht klar, dass es sich bei den Resolutionen um einen Angriff auf die Menschenrechte handelte. Zudem verstoßen alle Beschlüsse auch gegen europäisches Recht. Sie verletzen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität.

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