Landesweite Buchzensur Werke mit LGBTIQ+ unter möglichem Generalverdacht
Ein heftig umstrittener Gesetzentwurf zur Einschränkung bestimmter Bildungsinhalte hat eine weitere Hürde im US-Kongress genommen. Der Bildungsausschuss des Repräsentantenhauses brachte die Vorlage HR 7661, den sogenannten „Stop the Sexualization of Children Act“, nach Beratungen auf den Weg ins Plenum. Dabei sollen in erster Linie landesweit Druckwerke mit LGBTIQ+-Themen in vielen Bereichen eingeschränkt oder ganz verboten werden.
„Sexuell orientierte Inhalte“
Der Entwurf sieht Änderungen am „Elementary and Secondary Education Act“ von 1965 vor. Künftig sollen Fördermittel auch nicht mehr für Programme oder Materialien verwendet werden dürfen, die Minderjährigen unter 18 Jahren „sexuell orientierte Inhalte“ zugänglich machen oder diese verbreiten.
Bereits im Ausschuss zeigte sich die politische Kontroverse. Mehrere demokratische Abgeordnete warnten vor einer zu weitreichenden Wirkung des Gesetzes und brachten Änderungsanträge ein. Diese sahen unter anderem Ausnahmen für Unterricht zu Weltreligionen, kulturell vielfältiger Geschichte, sexueller Gewalt und Menschenhandel vor. Die Vorschläge fanden jedoch keine Mehrheit, die Abstimmungen verliefen entlang der Parteilinien.
LGBTIQ+ im Fokus
Der Gesetzentwurf wird von Kritikern vor allem auch als ein Angriff auf LGBTIQ+-Themen bewertet. Zudem sehen sie einen Zusammenhang mit Bestrebungen zur Förderung von Schulwahlmodellen. Da die Regelung nur für öffentliche Schulen gelten würde, könnte dies nach ihrer Einschätzung dazu führen, dass staatliche Mittel verstärkt in private oder häusliche Bildungsangebote fließen. Während der Beratungen erklärte ein Abgeordneter, Schulen müssten die Vorgaben nicht umsetzen, würden dann aber ihre staatliche Finanzierung verlieren. Kritiker sehen darin eine Bestätigung von Befürchtungen, dass öffentliche Schulen geschwächt werden könnten. Inhaltlich bemängeln Gegner unter anderem unklare Formulierungen. So verzichtet der Entwurf auf den juristisch definierten Begriff der „Obszönität“ und verwendet stattdessen den weiter gefassten Ausdruck „sexuell explizite Inhalte“. Gleichzeitig sollen religiöse Texte von den Einschränkungen ausgenommen sein.
Zudem sehen Kritiker einen Eingriff in bestehende Rechte von Eltern. Zwar hatte der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Eltern ihre Kinder von bestimmten Unterrichtsinhalten abmelden können. Der Gesetzentwurf würde jedoch pauschale Einschränkungen für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. Weitere Kritik betrifft mögliche Auswirkungen auf die Vermittlung historischer Inhalte sowie den Umgang mit unterschiedlichen Altersgruppen im Unterricht. Fachleute befürchten, dass pädagogische Spielräume eingeschränkt werden könnten. Der Gesetzentwurf steht noch nicht auf der Tagesordnung des Repräsentantenhauses. Bei einer Verabschiedung im Repräsentantenhaus müsste die Vorlage anschließend auch den Senat passieren.