Jubiläum in Italien Wo bleibt die Ehe nach zehn Jahren ziviler Partnerschaft?
Zehn Jahre nach Einführung der zivilen Lebenspartnerschaften in Italien bleibt die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare noch immer unvollständig. Grundlage ist das sogenannte Cirinnà-Gesetz von 2016, das erstmals einen rechtlichen Rahmen für homosexuelle Paare geschaffen hat. Nach Angaben der Statistikbehörde ISTAT haben sich seitdem rund 22.000 Paare in einer solchen Lebenspartnerschaft registrieren lassen. LGBTIQ+-Aktivisten sowie queere Verbände fordern zum Jubiläum erneut die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Italien.
Das Wichtigste im Überblick
- Italien feiert zehn Jahre zivile Lebenspartnerschaften nach dem Cirinnà-Gesetz
- Weiterhin deutliche rechtliche Unterschiede zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
- Besonders betroffen sind Elternschaft, Adoption und internationale Anerkennung
- Lebenspartnerschaften gelten rechtlich als weniger umfassend ausgestaltet als die Ehe
- Aktivisten fordern mehr Rechte für homosexuelle Paare
Deutliche Unterschiede im Recht
Trotz dieses rechtlichen Fortschritts bestehen weiterhin strukturelle Unterschiede zur Ehe. Diese betreffen nach wie vor zentrale Bereiche des Familien- und Zivilrechts und wirken sich im Alltag der Betroffenen aus. In der italienischen Rechtsordnung gelten Partner einer Lebenspartnerschaft nicht als Ehegatten. Rechtlich werden sie als „Teil einer Lebenspartnerschaft“ geführt. In vielen amtlichen Formularen, Versicherungsverträgen oder medizinischen Dokumenten wird der Begriff „Ehegatte“ daher nicht automatisch auf sie angewandt, was zusätzliche Nachweise erforderlich machen kann.
Auch im Familienrecht bestehen Einschränkungen. Eine automatische gemeinsame Elternschaft ist nicht vorgesehen. Ist ein Kind biologisch einem Partner zugeordnet, besteht für den anderen kein unmittelbarer rechtlicher Status. Die sogenannte Stiefkindadoption ist nicht gesetzlich geregelt und wird im Einzelfall durch Gerichte entschieden. Eine teilweise rechtliche Öffnung ergab sich durch eine Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts im Jahr 2025. Diese betrifft jedoch nur bestimmte Konstellationen bei Frauenpaaren im Zusammenhang mit im Ausland durchgeführter medizinisch assistierter Fortpflanzung und gilt nicht für männliche Paare. Eine gemeinsame Adoption durch Lebenspartner ist weiterhin ausgeschlossen.
Elternschaft und Fortpflanzung
Im Unterschied zur Ehe besteht in Lebenspartnerschaften keine automatische rechtliche Elternschaft beider Partner bei Geburt eines Kindes. Der zweite Elternteil muss seine rechtliche Stellung in der Regel gerichtlich anerkennen lassen. Zudem haben gleichgeschlechtliche Paare in Italien keinen Zugang zur medizinisch assistierten Fortpflanzung im Inland. Entsprechende Verfahren müssen im Ausland durchgeführt werden. Dies ist mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Auch Leihmutterschaft ist in Italien verboten. Seit einer gesetzlichen Verschärfung wird sie als international verfolgbares Delikt behandelt, was insbesondere für männliche Paare rechtliche Risiken nach sich ziehen kann, wenn sie im Ausland auf diese Methode zurückgreifen.
Weitere Unterschiede im Zivilrecht
Im Gegensatz zur Ehe besteht in Lebenspartnerschaften keine gesetzliche Pflicht zur Treue. Auch bei der Namensführung gelten abweichende und weniger automatisierte Regelungen, die zusätzliche Formalitäten erfordern. Im internationalen Vergleich werden italienische Lebenspartnerschaften zudem nicht in allen Staaten anerkannt. Während Ehen in der Regel weltweit rechtlich eingeordnet werden, fehlt diese Gleichstellung bei Lebenspartnerschaften häufig.
Religiöse Eheschließungen mit zivilrechtlicher Wirkung sind in Italien nur für Ehepaare bestimmter anerkannter Religionsgemeinschaften möglich. Lebenspartnerschaften werden ausschließlich vor staatlichen Standesämtern geschlossen. Ein Unterschied zur Ehe besteht auch bei der Trennung. Lebenspartnerschaften können nach einer dreimonatigen Frist ohne gerichtliches Trennungsverfahren aufgelöst werden. Bei Ehen ist dagegen zunächst eine formelle Trennungsphase erforderlich.
Forderung nach Gleichstellung
Queere Aktivisten fordern zum Jubiläum in Italien die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe – realistisch dürfte dieser Wunsch bei der aktuellen Regierung allerdings nicht sein, auch wenn es mitunter hoffnungsvolle Gerichtentscheide gegeben hat. In den vergangenen Jahren haben Gerichte und Verwaltung wiederholt versucht, Lücken im Gesetz zu schließen. Gleichzeitig kam es zu politischen Maßnahmen, die die Rechte gleichgeschlechtlicher Familien teilweise einschränkten oder uneinheitlich ausgestalteten.
Gerichtsurteile haben in einzelnen Bereichen Verbesserungen gebracht, insbesondere beim Elternstatus in bestimmten Konstellationen. Dennoch bleibt die rechtliche Gleichstellung unvollständig. Juristische Entscheidungen verweisen immer wieder auf den Gesetzgeber, der bislang keine umfassende Reform umgesetzt hat. Während mittlerweile 16 EU-Staaten die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt haben – darunter Spanien, Frankreich, Deutschland und Griechenland –, bleibt Italien in der Gruppe der Länder ohne Ehegleichstellung. Es gehört damit zu einer kleinen Zahl von EU-Staaten, die lediglich eingetragene Partnerschaften oder vergleichbare Modelle kennen. Die Debatte über die rechtliche Gleichstellung ist in Italien somit weiterhin offen und umstritten.