EU macht Ernst Verfahren wegen Ungarns fehlender Rechtsstaatlichkeit
Seit Anfang 2021 ist der sogenannte EU-Rechtsstaats-Mechanismus in Kraft. Er soll verhindern, dass Mitgliederstaaten gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Wegen Missbrauch von EU-Geldern droht beschuldigten Ländern nun der Entzug von EU-Mitteln. Ungarn und Polen hatten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Implementierung des Instruments geklagt – beide beziehen jedes Jahr Milliardengelder aus dem EU-Budget.
Ungarn unter Druck
Jetzt leitete die EU-Kommission in Brüssel ein Verfahren gegen Ungarn ein. Zu den Verstößen gehört zum Beispiel der Umgang der Regierung mit der LGBTI*-Community. Am nächsten Mittwoch soll laut Bild ein entsprechendes Schreiben an Ungarn gehen. Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte die Maßnahme schon zu Beginn des Monats angekündigt. Viele Abgeordnete des EU-Parlaments, das sich schon lange für solche Schritte engagiert, begrüßten die Ankündigung. Daniel Freund von den Grünen bezeichnete die Entscheidung als „absolut richtig“. Doch leider glaubt er auch, dass es für Ungarns Demokratie „schon zu spät“ sein könnte.
Was nun geschieht
In einem ersten Schritt wird Ungarn sich zu den Vorwürfen äußern und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen können, die Abhilfe leisten. Diese etwaigen Maßnahmen werden bei der Entscheidung der Kommission berücksichtigt. Sollte die Kommission tatsächlich vorschlagen, Ungarn die EU-Gelder zu entziehen, müssen anschließend mindestens 15 Mitgliedsstaaten zustimmen. In diesen 15 Staaten müssen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung leben.