Entschädigung für Homo-Heilungen Deutschland hinkt der Entwicklung weiter hinterher
Erst im Februar dieses Jahres hat Neuseeland ein Gesetz verabschiedet, dass Konversionstherapien unter Strafe stellt – auf die unseriösen “Homo-Heilungen“ stehen inzwischen fünf Jahre Haft. Ministerpräsidentin Jacinda Ardern hatte damit auch ihr Wahlversprechen aus dem Jahr 2020 eingelöst und geht jetzt noch einen Schritt weiter: Opfer der menschenfeindlichen Angebote können nun eine offizielle Entschuldigung sowie auch eine finanzielle Entschädigung einfordern. Zudem hat Neuseeland auch eine neue Beratungsstelle eingerichtet, die gezielt Menschen helfen soll, die Opfer einer Konversionstherapie geworden sind. Das Angebot ist dabei breit gefächert und umfasst neben direkter Hilfe und Beratung auch die Einbindung der Polizeibehörde, falls gewünscht.
Wie ernst es Neuseeland mit der Aufarbeitung meint, zeigt dabei auch die Tatsache, dass im Falle einer nicht zufriedenstellenden Lösung für den Betroffenen ein sogenanntes Human Rights Review Tribunal eingeleitet wird. Nebst einer rechtlichen Vertretung und Beratung können die Opfer auch von den ehemaligen Anbietern der Konversionstherapie eine offizielle Entschuldigung einfordern – der jeweilige Anbieter darf sich dem nicht entziehen. Besonders heikel für die “Homo-Heiler“: Diese Entschuldigungen sollen nicht unter einem juristischen Mantel des Schweigens stattfinden, sondern offiziell bekanntgegeben werden.
Neuseeland hat sich bei der Ausarbeitung dieser neuen Richtlinien von mehreren Verbänden, LGBTI*-Gruppen und auch Opfern beraten lassen, damit die Fehler der Vergangenheit bestmöglich aufgearbeitet werden können. Ziel sei es dabei in erster Linie, den Opfern nicht nur eine breite Form der Unterstützung zukommen zu lassen, sondern den Menschen vor allem auch das Gefühl zu vermitteln, dass ihre erlebten Gräueltaten ernstgenommen werden und der Staat geschlossen zu ihnen steht. Dabei betonte die Regierung auch, dass sie sich dem Urteil von zahlreichen medizinischen und psychologischen Verbänden sowie auch der Einschätzung der Vereinten Nationen anschließt und Konversionstherapien klar und deutlich als psychische und physische Folter definiert. Je nach Anwendungsform wurde bei Betroffenen versucht, durch Gebete, Gewaltanwendung, Zwang, Isolation oder auch durch erzwungene Eisbäder sowie Elektroschocks Homosexualität zu “heilen“. Nicht nur, aber sehr oft, haben kirchliche Einrichtungen solche Methoden angeboten – in vielen Ländern ohne ein rechtliches Verbot finden diese Praktiken bis heute statt. In diesem Jahr haben bereits mehrere Länder ein generelles Verbot von Konversionstherapien rechtlich verankert, darunter beispielsweise auch Frankreich oder Kanada. In Deutschland existiert bis heute nur ein Teil-Verbot für Minderjährige, an erwachsenen Personen dürfen nach wie vor “Homo-Heilungen“ in der Bundesrepublik praktiziert werden.