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Ende der EU-Chatkontrolle

Ende der EU-Chatkontrolle Überwachung von privater Kommunikation geht zu Ende

ms - 17.03.2026 - 10:00 Uhr
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Die befristete Sonderregelung zur freiwilligen Überprüfung privater Online-Kommunikation im Kampf gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs wird nicht verlängert. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Kompromiss verständigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft jetzt mitteilte. Das Vorhaben war von Anfang an sehr umstritten, gerade auch innerhalb der queeren Community. Der LSVD+ hatte Kritik an der angedachten Komplett-Überwachung betont. 

„Freiwillige“ Regelung endet 

Die derzeitige Regelung läuft am 3. April aus. Sie erlaubt es Plattformen und Messengerdiensten bislang, Nachrichten freiwillig zu durchsuchen, um entsprechende Inhalte aufzuspüren und zu melden. Grundlage dafür ist eine zeitlich begrenzte Ausnahme von den europäischen Datenschutzvorschriften. Von dieser Möglichkeit machen unter anderem große Technologieunternehmen wie Google und Microsoft Gebrauch. Auch Messenger-Dienste wie WhatsApp setzen die Regelung ein.

Komplett-Überwachung scheiterte 

Neben der nun mit April ausgelaufenen freiwilligen Regelung hatte die EU-Kommission bereits 2022 einen deutlich weitergehenden Vorschlag vorgelegt. Dieser sah vor, Online-Dienste dazu zu verpflichten, Kommunikationsinhalte automatisiert nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. Betroffen gewesen wären alle Messenger-Dienste, E-Mail-Anbieter sowie Plattformen mit privaten Nachrichtenfunktionen. Der Entwurf zielte darauf ab, Anbieter zur Nutzung technischer Systeme zu verpflichten, die Texte, Bilder und Videos zu analysieren und verdächtige Inhalte an Behörden zu melden. Auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten hätte dies umgesetzt werden soll – WhatsApp oder Signal bieten solche Dienste beispielsweise an. 

Breite Kritik am Vorhaben

Kritik kam von Datenschutzbeauftragten, IT-Sicherheitsforschern sowie Bürgerrechtsorganisationen. Sie warnten, dass eine anlasslose und flächendeckende Überprüfung privater Kommunikation grundlegende Rechte verletzen könnte, darunter das Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation. Auch die Meinungsfreiheit könne beeinträchtigt werden, wenn Nutzer damit rechnen müssten, dass ihre Nachrichten automatisiert überprüft werden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass solche Systeme fehleranfällig sind. Falschmeldungen könnten dazu führen, dass unverdächtige Inhalte gemeldet und Nutzer zu Unrecht ins Visier von Ermittlungen geraten.

Gefahr für LGBTIQ+

Besondere Bedenken äußerten Organisationen mit Blick auf potenziell vulnerable Gruppen, darunter auch queere Menschen. Für sie kann vertrauliche digitale Kommunikation eine zentrale Rolle spielen – etwa beim Austausch in unterstützenden Netzwerken, bei der Suche nach Beratung oder beim Coming-Out. Eine verpflichtende Durchleuchtung privater Nachrichten hätte nach Einschätzung von Kritikern das Risiko erhöht, dass sensible Informationen unbeabsichtigt offengelegt oder missinterpretiert werden. Erik Jödicke aus dem Bundesvorstand des LSVD+ hatte dazu gegenüber SCHWULISSIMO erklärt: „Der LSVD+ hat große Bedenken gegenüber der geplanten EU-Chatkontrolle. Eine anlasslose und automatisierte Überwachung privater Kommunikation greift tief in die Grundrechte auf Privatsphäre, freie Entfaltung und Vertraulichkeit ein. Besonders betroffen wären queere Menschen, die in digitalen Räumen häufig einen geschützten Ort finden, um über ihre Identität, Sexualität oder ihr Coming-Out zu sprechen. Wenn künftig staatliche Stellen oder Algorithmen jede Nachricht und jedes Bild potenziell mitlesen und bewerten, entsteht ein Klima des Misstrauens und der Angst.“

Auch in Staaten mit weniger ausgeprägtem Schutz von Minderheitenrechten hätte eine solche Infrastruktur massiv missbraucht werden können, etwa zur Überwachung oder Verfolgung bestimmter Gruppen. Kritiker betonten deshalb, dass Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch zwar notwendig seien, aber verhältnismäßig bleiben und die Grundrechte der gesamten Bevölkerung wahren müssten. Nachdem Ende 2025 die „freiwillige Überwachung“ nach dem Scheitern der verpflichtenden Überwachung eingeführt worden war, endet nun auch diese in knapp zwei Wochen. Ob das Vorhaben damit final dauerhaft vom Tisch ist, bleibt abzuwarten. 

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