Cold Case aufgeklärt Urteil wegen Mordes aus dem Jahr 1983 in Hamburg
43 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer trans* Sexarbeiterin in Hamburg-Hammerbrook ist der Fall juristisch aufgearbeitet worden. Das Hamburger Landgericht verurteilte am Donnerstag einen heute 62 Jahre alten Mann wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 19 Jahre alt gewesen.
Das Wichtigste im Überblick
- Hamburger Landgericht verhängt Jugendstrafe gegen 62-Jährigen
- Verurteilung wegen Mordes an einer trans* Sexarbeiterin im Jahr 1983
- Gericht sieht mehrere Indizien als eindeutig an
- DNA-Spur war bereits 2004 bekannt
- Verurteilter bestreitet die Tat und kündigt Rechtsmittel an
Angeklagter bestreitet Tat weiterhin
Der Mann hatte die Vorwürfe während des Prozesses zurückgewiesen. Während der Urteilsbegründung reagierte der gehörlose Angeklagte laut Gericht emotional. Über eine Gebärdendolmetscherin ließ er mitteilen, das Urteil sei falsch. Während des Prozesses hatte er zudem bereits betont, er könne sich an nichts erinnern. Bereits in den 1980er Jahren wurde dem Mann vorgeworfen, eine andere Sexarbeiterin ermordet zu haben, damals erfolgte vor Gericht allerdings ein Freispruch.
Die Strafkammer jetzt in Hamburg zeigte sich hingegen überzeugt von der Täterschaft des Mannes im Fall der ermordeten trans* Frau. Nach Auffassung des Gerichts sprechen mehrere Indizien eindeutig gegen ihn. Die Vorsitzende Richterin sagte in ihrer Begründung: „Sie sind der Mörder - es passt alles zusammen.“ Zugleich würdigte sie die Arbeit der Ermittlerin, die den jahrzehntealten Fall erneut untersucht und schließlich aufgeklärt hatte.
Mit Revolver erschossen
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte das damals 41 Jahre alte Opfer mit Kunstnamen "Angelique" den Angeklagten in der Nähe der Reeperbahn angesprochen und in dessen Auto mitgenommen. Im Wohnwagen des Opfers soll der damals 19-Jährige anschließend drei Schüsse mit einem Revolver auf die auf einem Bett sitzende Prostituierte abgegeben haben. Die trans* Frau verblutete laut Urteil noch am Tatort. Der Täter soll anschließend mit dem Portemonnaie inklusive 300 Mark, einem Sparbuch und weiteren Wertgegenständen geflüchtet sein.
Kritik an früherer Ermittlungsarbeit
Deutliche Kritik äußerte die Vorsitzende Richterin an der damaligen Ermittlungsarbeit der Polizei. Nach ihrer Einschätzung hätte der Angeklagte bereits kurz nach der Tat identifiziert werden können. Spätestens im Jahr 2004 habe es laut Gericht entscheidende Hinweise gegeben, nachdem DNA-Spuren des Mannes auf einer Zigarettenkippe im Aschenbecher des Fahrzeugs des Opfers entschlüsselt worden waren. Doch erst im Jahr 2025 nahm eine Kriminalkommissarin die Ermittlungen erneut intensiv auf. Im November desselben Jahres wurde der Verdächtige schließlich festgenommen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte der 62-Jährige an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.