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LGBTQ*-Rechte abgelehnt // © SoumenNath
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Appell an indischen Gerichtshof LGBTQ*-Rechte abgelehnt

co - 09.07.2019 - 12:19 Uhr
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Laut The Statesman lehnte Delhis Oberster Gerichtshof kürzlich einen Appell zugunsten der gleichgeschlechtliche Ehe und Anerkennung anderer LGBTQ*-Rechte wie Adoption ab. Der Antragsteller, Tajinder Singh, argumentierte, dass die Verfassung Indiens alle gleich behandele und es die Pflicht des Staates sei, sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird.

Für den Appell hätte der Gerichtshof das Hindu-Ehegesetz und andere Familiengesetze ändern müssen. Das lehnten der Oberste Richter D.N. Patel und Richter C. Harishankar jedoch ab. Solche Gesetzesänderungen seien Sache der Regierung. Der Gerichtshof lehnte es ebenfalls ab, eine Kommission zu bilden, um die Rechte der LGBTQ*-Community zu untersuchen. Es stünde der Regierung jedoch frei, einen solchen Ausschuss zu bilden.

Erst im September 2018 wurde gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr durch ein Urteil von Indiens Oberstem Gerichtshof offiziell entkriminalisiert. Zuvor musste jeder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einer Haftstrafe auf Lebenszeit rechnen.

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