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Queere Opfer
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Queere Opfer Verbände drängen auf mehr Forschungsgelder!

ms - 22.05.2023 - 13:00 Uhr
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Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich heute Vormittag mit einem Antrag der Linken zum Thema: „Die ´vergessenen´ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.“ In der öffentlichen Anhörung kamen sechs Sachverständige zu Wort, darunter unter anderem Henny Engels vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Dr. Andrea Genest, Leiterin der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück sowie auch Dr. Rainer Herrn von der Berliner Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft.

Queere Menschen waren auch Opfer der NS-Zeit

Im Antrag selbst hält die Linke dabei fest, dass die größte verfolgte Opfergruppe in der Nazi-Zeit schwule und bisexuelle Männer waren, allerdings sei dabei zu beachten: „Die Situation und Verfolgung von Crossdresser_innen und intergeschlechtlichen Menschen ist noch ein Forschungsdesiderat, doch konnten Crossdresser_innen und transgeschlechtliche Menschen nach der Kategorie ´Homosexuell´ verfolgt werden.“

Zudem erklärt die Linke in ihrem Antrag weiter: „Lesbische und bisexuelle Frauen konnten, wenngleich in einem sehr eingeschränkten Maße, anhand der Kategorie ´Asozial´ verfolgt werden. Es handelt sich bei all diesen Kategorien um Kategorien des NS-Staats, die nicht notwendigerweise in einem direkten Zusammenhang zur Opfergruppe stehen. Der NS-Staat diskriminierte und verfolgte queere Menschen, denn sie standen im Widerspruch zur NS-Ideologie (…) Zudem finden sich in allen Opfergruppen des NS-Staats auch queere Menschen, die aber vordergründig aufgrund anderer Kategorien verfolgt wurden, wie zum Beispiel transgeschlechtliche Jüd_innen, schwule Roma oder lesbische Kommunistinnen.“

Bundesrepublik solle tätige Reue zeigen

Die weitere Kritik der Linken: Sowohl die Bundesrepublik wie auch die ehemalige DDR hätten die Opfergruppen „hierarchisiert und privilegiert“ und damit unterschiedlich im Hinblick auf Entschädigungen und Rentenanerkennungen behandelt. Es fehle dabei bis heute an einer Anerkennung des Unrechts durch den Gesetzgeber, das allen queeren NS-Opfern widerfahren sei; Entschädigungszahlungen bekommen derzeit schwule Männer, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt worden waren.

Engels vom LSVD dazu: „Es würde den Deutschen Bundestag ehren, wenn er das Unrecht anerkennt, dass den queeren Opfern durch jahrzehntelange Verweigerung angetan wurde und er sich bei den Opfern und ihren Hinterbliebenen entschuldigt. Allerdings kann es bei einer Entschuldigung nicht bleiben – folgen muss tätige Reue und das in vielerlei Hinsicht; ansonsten bleibt die Entschuldigung eine Ersatzhandlung.“

"Großzügige finanzielle Forschung" gefordert

Dr. Rainer Herrn von der Magnus-Hirschfeld-Stiftung erklärte dazu unter anderem: „So notwendig und überfällig die Anerkennung des an queeren Menschen in der NS- und Nachkriegszeit begangenen Unrechts ist, so wichtig ist es, in einem nächsten Schritt die historische Forschung der Verfolgung queerer Menschen in vollem Umfang großzügig finanziell zu fördern und die dazu nötigen Strukturen im akademischen Betrieb zu schaffen.“

Auch Engels vom LSVD fordert mehr Forschungsgelder, um „die immer noch bestehenden Forschungslücken beispielsweise über das Schicksal transgeschlechtlicher Menschen im Nationalsozialismus zu schließen.“ Außerdem solle die Bundesregierung auf die Ausweitung von „angeblich sicheren Herkunftsstaaten“ verzichten, in denen LGBTI*-Menschen verfolgt und inhaftiert werden. Zudem müsse die Bundesregierung mehr gegen Hasskriminalität gegenüber LGBTI*-Menschen tun und gegen Narrative wie „Frühsexualisierung“ und „Genderwahn“ eintreten, so Engels abschließend.

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