Anti-Diskriminierung in Europa Verhallen erneute Forderungen des EU-Parlaments abermals?
Die Anti-Diskriminierungsrichtlinien in Europa – war da was? Seit nunmehr 15 Jahren herrscht Stillstand in dieser Angelegenheit, die für viele LGBTI*-Menschen in Europa so wichtig wäre und das alltägliche Leben deutlich verbessern könnte. Das Europaparlament hat jetzt in einer Resolution die Forderung nach rascher Verabschiedung der verbesserten Anti-Diskriminierungsrichtlinie bekräftigt. Die fünfte Anti-Diskriminierungsrichtlinie soll die Mindestanforderungen im Arbeits- und Zivilrecht ergänzen und wird seit 2008 blockiert.
EU muss Diskriminierung aktiv bekämpfen
Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament dazu: „Wir fordern, dass der Rat die dringend notwendige Antidiskriminierungsrichtlinie bis Ende des Jahres bearbeitet und sind bereit, als Europarlament noch vor dem Ende der Legislaturperiode darüber abzustimmen. Die Richtlinie wird seit 15 Jahren im Rat blockiert. Das ist beschämend. Angesichts des alarmierenden Rückschlags in einigen EU-Mitgliedsländern gegen Geschlechtergleichstellung und Rechte von LGBTIQ muss die EU mehr denn je ihrem Auftrag und ihrer Verpflichtung zur aktiven Bekämpfung von Diskriminierung nachkommen!“#
Jeder fünfte EU-Bürger erlebt Diskriminierung
Dabei sei laut Vana ein starkes Statement seitens der EU hier gerade jetzt besonders wichtig, so die Politikerin weiter: „Eine von fünf Personen in der EU wird aus verschiedenen Gründen oder aus einer Kombination von Gründen diskriminiert oder belästigt. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung sowie sexuellen Ausrichtung über den Arbeitsmarkt hinaus auf die Bereiche Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Bildung, Wohnen und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Verabschiedung der horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie würde einen umfassenden Rahmen für die Bekämpfung von Diskriminierung auf EU-Ebene bieten und bestehende Lücken schließen, um gleichen Schutz für alle zu gewährleisten.“
Es scheitert an der Einstimmigkeit
Es bleibt abzuwarten, ob der jüngste Vorstoß endlich Wirkung zeigt – die Krux an der Sache: Die Umsetzung der neuen Richtlinien erfordert die Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsländer. Aus unterschiedlichen Gründen, seien es juristische Bedenken oder direkte Ablehnung gerade im Bereich Arbeitsrecht, blockieren immer wieder einige Länder das Verfahren, auch Deutschland hat sich mehrfach im Europäischen Rat enthalten und so die Umsetzung unterbunden.