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Totschlag Malte C.
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Totschlag Malte C. Freiheitsstrafe zwischen drei und zehn Jahren möglich

ms - 22.03.2023 - 08:00 Uhr
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Heute Mittag soll vor dem Landgericht Münster einen Monat früher als geplant das Urteil gegen den Angeklagten Nuradi A. fallen – der damals 20-jährige Tschetschene wird beschuldigt, den 25-jährigen Trans-Mann Malte C. am Rande des CSD in Münster im vergangenen August mit zwei Faustschlägen niedergeschlagen zu haben. Malte C. schlug daraufhin mit dem Hinterkopf auf den Asphalt auf und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er einige Tage später im Krankenhaus verstarb. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Warum schlug Nuradi A. wirklich zu?

Beim gestrigen Prozesstag wurden bereits der Bericht der Jugendgerichtshilfe sowie die beiden Plädoyers des Strafverteidigers und der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Zudem berichtete eine psychologische Gutachterin über die Reife und zum psychischen Zustand des jungen Angeklagten. Weite Teile des Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um den Angeklagten zu schützen. Im Laufe des Prozesses wurde aufgezeigt, dass Nuradi A. öfters unter Alkohol- und Drogeneinfluss agiert haben soll, auch am Tag der Tat. Zudem hatte der Tschetschene erklärt, damit seine eigene unterdrückte Homosexualität kompensieren zu wollen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Nuradi A. gegenüber einer Psychiaterin ausgesagt, dass die Tat „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“ gewesen sein. Malte C. war hinzugekommen, nachdem der Angeklagte mehrere lesbische Frauen beschimpft hatte. Die Schlichtungsversuche misslangen, nachdem Nuradi A. in dem oberkörperfreien Malte einen Trans-Mann wiedererkannte. Kurz darauf soll der Angeklagte zugeschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft plädiert zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Zudem wolle man beantragen, den jungen Tschetschenen in einer Erziehungsanstalt unterzubringen – man gehe von einer „Entwicklungsverzögerung“ bei Nuradi A. aus und bewerte positiv, dass sein Geständnis „von echter Reue getragen“ gewesen sei.

Ist Nuradi A. wirklich schwul? Und warum ist das wichtig?

Die Frage nach Nuradi A.s tatsächlicher Sexualität ist dabei auch an anderer Stelle von Belang: Der junge Tschetschene mit russischem Pass klagt zeitgleich gegen eine Abschiebung in seine Heimat, in der Homosexuelle bis heute gejagt und ermordet werden. Glauben ihm die Richter die Eigenaussage bezüglich seiner Homosexualität nicht, droht Nuradi A. die Abschiebung. Einen Beweis für seine Homosexualität gibt es nicht. Zwar kam ein Gutachten zu diesem Schluss, seine Freunde wussten davon laut Aussage vor Gericht allerdings nichts. Auch die Auswertung des Handys von Nuradi A. ergab keinerlei Hinweise – im Internetverlauf waren nur heterosexuelle Pornoseiten gefunden worden.   

Jugendstrafe oder nicht entscheidet über Strafhöhe

Zu der frühen Urteilsverkündung einen Monat vor dem eigentlichen Termin kommt es heute, weil der Angeklagte bereits beim ersten Prozesstag im Februar dieses Jahres die Tat grundsätzlich gestanden hatte, sodass früher als gedacht die ersten Zeugenaussagen stattfinden konnten, weitere Zeugen mussten dann gar nicht mehr befragt werden. Zudem hat auch zeitnah der zuständige Gerichtsmediziner vor Gericht sein Gutachten zur Todesursache vorgestellt und dargelegt, dass er „mittelbar einen Zusammenhang zwischen dem Schädel-Hirn-Trauma und dem Tod“ sehe. Offen ist noch, ob der junge Tschetschene nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder nicht – je nachdem droht Nuradi A. eine Strafe von drei bis zu zehn Jahren Haft.

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