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Rechte für Regenbogenfamilien
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Rechte für Regenbogenfamilien Bundesjustizministerium will Position von Trans-Frauen stärken

ms - 15.03.2023 - 14:00 Uhr
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Ein wichtiges Anliegen der Ampel-Koalition ist eine Änderung des Abstammungsgesetzes – vereinfacht gesagt soll damit künftig ermöglicht werden, dass im Falle von zwei Müttern die zweite, nicht biologische Mutter des Kindes automatisch auch juristisch als zweites Elternteil anerkannt wird. Bis heute müssen lesbische Eltern hier oftmals langwierige und teure Adoptionsverfahren durchlaufen. Die zweite Mutter gilt juristisch gesehen bis zur geglückten Adoption des Kindes ihrer Partnerin als fremde Person.

Dürfen Trans-Frauen auch juristisch Mütter sein?

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hatte erst diese Woche erneut bekräftigt, wie wichtig ihm das Vorhaben sei. Die queer-politische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, wollte nun in einer Anfrage an das Bundesjustizministerium wissen, ob die künftig angedachten neuen Regelungen nur bei lesbischen Müttern oder beispielsweise auch bei transgeschlechtlichen Frauen oder einer Person mit einer „Variante der Geschlechtsidentität“ greifen werden.

Ausgangspunkt hier ist ein aktueller Fall aus Berlin; das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg weigert sich, eine Trans-Frau als weibliches Elternteil juristisch zu akzeptieren. Nach dem aktuellen Transsexuellengesetz (TSG) können Trans-Personen nur in ihrem Geburtsgeschlecht als Elternteil anerkannt werden. Konkret handelte es sich dabei um eine Dreierkonstellation, ein sogenanntes queeres „Co-Parenting“, bestehend aus einer nicht-binären Mutter, einer Trans-Frau sowie eines Mannes, der allerdings nur als „Vater im sozialen Sinne“ fungiert. Die Elternschaft in Deutschland ist bisher auf zwei Personen begrenzt. Vogler wollte nun wissen, wie nach den geplanten Änderungen beim Abstimmungsgesetz damit künftig verfahren werden soll.    

Bundesjustizministerium stärkt Trans-Rechte

Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Benjamin Strasser, erklärte dazu, dass neben zwei verheirateten lesbischen Frauen „auch außerhalb der Ehe die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein (wird). Die Einführung einer geschlechtsunabhängigen Möglichkeit zur Elternschaftsanerkennung würde folglich auch Personen umfassen, die „transgeschlechtlich“ sind oder eine „Variante der Geschlechtsidentität“ aufweisen. Aufgrund der noch laufenden Arbeiten und Abstimmungen sind nähere Angaben zu möglichen weiteren Änderungen des Abstammungsrechts im Zuge einer Reform des Abstammungsrechts sowie zum Zeitpunkt der geplanten Änderungen derzeit nicht möglich. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorgaben des Koalitionsvertrages.“

Linke kritisieren Zeitplan der Bundesregierung

Die queer-politische Sprecherin Vogler ist die Erklärung nicht genug, sie sagt gegenüber SCHWULISSIMO: „Und wieder einmal wartet die queere Community auf die im Koalitionsvertrag versprochenen Gesetzesvorhaben. Nicht einmal ein Zeithorizont für die dringend benötigten Änderungen im Abstammungsrecht wird skizziert. Was schon beim Selbstbestimmungsgesetz zu erheblichem und berechtigtem Unmut geführt hat, droht sich beim Abstammungsrecht nun zu wiederholen. So werden Familienkonstellationen mit trans- und intergeschlechtlichen Elternteilen weiter zum Klageweg gezwungen. Wenn die Änderungen im Abstammungsrecht sich weiter verzögern, sollten die Justiz- und Innenminister*innen von Bund und Ländern zumindest neue Ausführungsbestimmungen zu den bestehenden Gesetzen erlassen, damit es nicht zu restriktiven Auslegungen kommt wie jüngst durch das Kreuzberger Standesamt."

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