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Selbstbestimmungsgesetz
Foto: IMAGO / Political-Moments
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Selbstbestimmungsgesetz kommt! Bleiben Frauenschutzräume doch biologischen Frauen vorbehalten?

ms - 06.02.2023 - 10:08 Uhr
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Nach Angaben von Justizminister Marco Buschmann sind die Arbeiten an dem neuen geplanten Selbstbestimmungsgesetz “weitestgehend abgeschlossen“. Aufgrund diverser Detailfragen war der Gesetzentwurf offenbar zuletzt mehrfach zwischen Justiz- und Familienministerium hin und her gewandert. Für Aufsehen hatten dabei Buschmanns Äußerungen im Januar dieses Jahres geführt, als er in einem Interview andeutete, dass auch die besonderen Schutzrechte von biologischen Frauen weiterhin berücksichtigt werden müssten. Frauenorganisationen wie auch queere Verbände sehen aus unterschiedlichen Motiven derzeit skeptisch auf die letzten Erklärungen. Es steht die spannende Frage im Raum, was nun konkret im neuen Gesetzestext stehen wird.  

Besondere Schutzräume nur für biologische Frauen erlaubt?

Im Interview mit dem Tagesspiegel erklärte Buschmann nun weiter, dass nur noch Detailfragen zu klären seien, so müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass die künftige Möglichkeit, ohne medizinische Abklärung oder anderweitige Überprüfungen auf dem Standesamt einen juristischen Geschlechtswechsel zu vollziehen, nicht dazu führen dürfe, dass die Vertragsfreiheit oder das Hausrecht eingeschränkt werde.

Weiter sagte Buschmann: „Der Staat muss die geschlechtliche Identität respektieren, die eine Bürgerin oder ein Bürger hat. Deshalb darf er Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, nicht durch quälende Verfahren zwingen. Das betrifft das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Es gibt aber auch das Verhältnis der Bürger untereinander. Was ist zum Beispiel mit dem Sportverein, der Sauna, dem Fitnessstudio? In vielen Bereichen wird es keine Probleme geben, weil es ja gemischte Saunen, gemischte Fitnessstudios gibt. Es gibt aber auch Fitnessstudios nur für Frauen. Manche Frauen-Fitnessstudios werden entscheiden: Alle Personen mit Geschlechtseintrag weiblich sind uns willkommen. Es wird aber vielleicht auch Einrichtungen geben, die nicht anhand des Geschlechtseintrags differenzieren wollen. Wo es dafür ein nachvollziehbares Bedürfnis gibt, etwa in Saunen, wird das weiterhin möglich sein, wie es heute auch der Fall ist.“

Inakzeptables Verhalten soll verhindert werden

Genau dieser Aspekt löste zuletzt bei queeren Aktivisten viel Unbehagen aus und eröffnet ein ganzes Spektrum an neuen Fragen, beispielsweise: Wie konkret entscheidet dann künftig der Betreiber einer Frauen-Sauna, wer reindarf und wer nicht? Befürworter indes hoffen, dass der in der Vergangenheit immer wieder erklärte mögliche Wegfall von Schutzräumen für Frauen ausbleibe und die Rechte von Frauen damit gestärkt werden würden. Buschmann selbst nannte es „völligen Unsinn“, dass das Gesetz dazu führen könne, dass Frauen in Schutzräumen belästigt werden könnten und erklärte weiter: „Auch künftig wird das Recht eine sichere Handhabe bieten, um solches inakzeptables Verhalten zu verhindern. Das stellen wir sicher.“

Lehmann pocht auf schnelle Umsetzung

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, erklärte via Twitter: „Ich freue mich, dass Justizminister Buschmann die Arbeiten zum Selbstbestimmungsgesetz als weitgehend abgeschlossen ansieht. Das sieht das Bundesfamilienministerium auch so. der Entwurf liegt jetzt im Justizministerium zur Freigabe. Es wäre wichtig, wenn es endlich grünes Licht dafür gäbe, damit wir mit der Gesetzgebung starten können.“ Immer wieder hatte sich in der Vergangenheit der Termin für die geplante Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nach hinten verschoben, verschiedene LGBTI*-Verbände hatten dies zuletzt scharf kritisiert. Auch auf Twitter zeigen sich derzeit die meisten von Lehmanns Followern eher skeptisch und warten lieber erst einmal ab, wann das Gesetz wirklich kommt und wie es final ausformuliert sein wird.

Spannung bei den Detailfragen

Ebenso spannend bleibt auch die Frage nach dem Alter: Die Grünen wollten auch nach der Vorstellung der ersten Richtlinien des Gesetzvorhabens im letzten Sommer weiterhin durchsetzen, dass Jugendliche ab 14 Jahren künftig selbstbestimmt ohne Zustimmung der Eltern einen juristischen Geschlechtswechsel am Standesamt durchführen lassen können. Die FDP hingegen pochte darauf, dass dies bis zur Volljährigkeit nur mit Erlaubnis der Eltern oder anderweitig durch Abklärung über das Familiengericht möglich sei.   

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