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Klage gescheitert
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Klage gescheitert Freispruch für den britischen Gesundheitsdienst in London

ms - 17.01.2023 - 15:00 Uhr
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Zwei transsexuelle Erwachsene sowie zwei transsexuelle Jugendliche sind mit ihrer Klage vor dem High Court in London gescheitert – die Kläger wollten den britischen Gesundheitsdienst NHS zur Verantwortung ziehen, weil Trans-Menschen oftmals mehrere Jahre auf einen ersten Termin in einer Klinik für Geschlechtsdysphorie warten müssen.

Keine Diskriminierung von Trans-Menschen

Der vorsitzende Richter Chamberlain bedauerte in seiner Urteilsbegründung zwar die langen Wartezeiten, sah darin aber keinen Verstoß der NHS. Aufgrund der unerwartet und massiv angestiegenen Fälle von Jugendlichen, die sich als trans definieren, komme es zu den langen Wartezeichen. Auch der Anschuldigung, dass es sich dabei um eine diskriminierende Transfeindlichkeit handeln würde, erteilte Chamberlain eine klare Absage, denn der britische Gesundheitsdienst habe sogar die zur Verfügung stehenden Mittel erheblich aufgestockt, um schneller handeln zu können.

Nachwehen des Tavistock-Debakels

Zudem habe der Fall rund um die Tavistock Klinik in London dazu geführt, dass die Wartezeiten massiv angestiegen seien. Die Klinik soll in den letzten Jahren unreflektiert Behandlungen für eine Transition bei Jugendlichen begonnen haben, eine ausreichende Aufklärung über Nebenwirkungen sowie eine Abklärung über eine tatsächliche Geschlechtsdysphorie soll nicht stattgefunden haben. Inzwischen wird eine Klagewelle von rund 1.000 betroffenen Eltern gegen die Klinikleitung vorbereitet, das Zentrum selbst schließt seine Beratung für Trans-Jugendliche in diesem Frühjahr.

Lange Wartezeiten bei Geschlechtskliniken

Der britische Gesundheitsdienst NHS hat daraufhin angekündigt, mehrere neue Anlaufstellen im ganzen Land aufzubauen, die sachlich und fundiert über das Thema aufklären und beraten sollen. Inzwischen wurden auch bereits vier neue Kliniken für Geschlechtsdysphorie eröffnet, weitere sollen folgen. Grundsätzlich ist der NHS normalerweise dazu verpflichtet, dass 92 Prozent aller Patienten, die eine nicht dringende Behandlung benötigen, binnen von 18 Wochen einen ersten Termin bekommen. Durch die besonderen Umstände im Bereich Transsexualität sei dies hier aber laut Aussagen des Gerichts nicht bindend.

Die letzten Zahlen vom August 2022 zeigen auf, dass rund 26.000 Erwachsene auf einen ersten Behandlungstermin zur Geschlechtsdysphorie warten, 90 Prozent von ihnen warten bereits länger als 18 Wochen. Der Richter kam zu dem Schluss, dass der NHS verpflichtet ist, Vorkehrungen zu treffen, um künftig sicherzustellen, dass der 18-Wochen-Standard eingehalten wird, einen juristischen Verstoß beim Nichterreichen dieses Standards gäbe es aber eben nicht.

Berufungsverfahren möglich

In der Klage unterstützt worden waren die vier Trans-Personen vom Good Law Project. Die juristische Leiterin der Organisation, Emma Dearnaley, erklärte, dass die Trans-Community sehr enttäuscht über das Urteil sei und der Verein derzeit überprüfe, Berufung in den Fall einzulegen. Die langen Wartezeichen würden sich vor allem bei Trans-Jugendlichen negativ auswirken, wenn mit der Pubertät auch die ersten Anzeichen ihres biologischen Geschlechts sichtbar werden, welches von den jeweiligen Jugendlichen abgelehnt wird.  

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