Demokratiegesetz für Vielfalt Ein Zugewinn für die LGBTI*-Community?
Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Demokratiefördergesetz beschlossen – Ziel ist es dabei, Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung zu stärken. Künftig sollen so zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit erhalten. Bisher waren solche Projekte zeitlich befristet, dies soll sich jetzt ändern. Mit dem neuen Gesetz erhält der Bund erstmals zudem eine gesetzliche Grundlage, um auch eigene Maßnahmen durchzuführen.
Wappnen gegen Hass und Hetze
Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte dazu: „Demokratie ist nicht selbstverständlich in Deutschland. Populisten und Extremisten lehnen demokratische Werte ab und versuchen besonders in Krisenzeiten, unsere offene, plurale Gesellschaft zu spalten. Angesichts von Hass, Hetze und Gewalt müssen wir uns gegen Angriffe wappnen und unsere Demokratie widerstandsfähiger machen. Mit dem neuen Demokratiefördergesetz wollen wir den Bund zum Kampf gegen Rassismus, Extremismus und Menschenfeindlichkeit verpflichten.“ Ein wichtiger Aspekt grundsätzlich auch für die LGBTI*-Community, die sich in diesem Jahr verstärkt Hass und Hetze ausgesetzt sah.
Stärkung der Demokratie gegen Extremismus
Zuspruch kam auch von Bundessinnenministerin Nancy Faeser: „Wir stärken unsere Demokratie von innen heraus. Unsere demokratische Zivilgesellschaft ist das stärkste Bollwerk gegen Extremismus. Deshalb ist unser zentrales Anliegen, mit dem Demokratiefördergesetz unsere demokratische Zivilgesellschaft langfristig und nachhaltig zu stärken.“ Kernaspekte sind dabei die Schaffung eines gesetzlichen Auftrags für den Bund, die Demokratie zu fördern, eine gezielte Förderung von Maßnahmen und eine finanzielle Absicherung dieser durch das jeweilige Haushaltsgesetz.
Eine einseitige Demokratieförderung?
Kritik kommt von verschiedenen Seiten, beispielsweise von der NZZ-Zeitung, die erklärt, das neue Gesetz führe zu einer Spaltung der Gesellschaft. So bestehe die Gefahr, dass sehr einseitig Projekte gefördert werden, die sich beispielsweise zwar gegen Rechtsextremismus oder Queer-Feindlichkeit einsetzen, wohingegen andere Initiativen, die beispielsweise den Islamismus in Deutschland im Fokus haben, künftig leer ausgehen könnten. Angesichts der Tatsache, dass es sich wie beispielsweise im Fall des ermordeten Trans-Mannes Malte aus Münster bei dem Täter mutmaßlich um einen jungen Tschetschenen mit islamistischem Hintergrund handelt, eine durchaus berechtigte Sorge auch für die LGBTI*-Community.
Zudem würde das neue Gesetz versuchen, die stets wichtige Staatskritik zu unterbinden, indem der Staat allein entscheidet, wer Fördergelder bekommt und wer nicht. „Für die Demokratie ist das keine gute Nachricht. Denn mit diesem Gesetz will sich der Staat eine Gesellschaft ganz nach seinem Bilde formen (…) Der Staat vergibt Fleißkärtchen und schüttet Prämien aus für die jeweils erwünschte Weltanschauung.“