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Mehr Vielfalt in der Kirche?
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Mehr Vielfalt in der Kirche? Bischofe empfehlen Einbindung auch von homosexuellen Mitarbeitern

ms - 23.11.2022 - 08:04 Uhr
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Die deutschen katholischen Bischöfe haben sich auf ein neues kirchliches Arbeitsrecht verständigt, bei dem künftig die private Lebenswirklichkeit der rund 800.000 Angestellten und Mitarbeiter keine Rolle mehr spielen darf. Damit gleicht sich das kirchliche Arbeitsrecht den ansonsten allgemein gültigen Arbeitsschutzbestimmungen in der Bundesrepublik ein Stück weit an. Künftig soll im Kirchendienst nicht mehr darauf geachtet werden, ob eine Person homosexuell, geschieden oder wieder verheiratet ist – alles Aspekte, die bisher bei Kirche und Caritas zu einer Kündigung haben führen können. Der Beschluss ist aktuell allerdings nur eine Empfehlung, soll aber alsbald in den Bistümern in diözesanes Recht nach eigenem Ermessen umgewandelt werden.

Teilerfolg für Aktion OutInChurch

Die deutsche Bischofskonferenz macht damit in dieser Woche einen Schritt gerade auch auf Homosexuelle zu, nachdem die Bischöfe erst letzte Woche beim Treffen mit dem Papst in Rom mit ihren Reformvorschlägen wie einer neuen Sexualethik, Frauen als Priesterinnen oder Segnungen von homosexuellen Paaren durchwegs auf strikte Ablehnung gestoßen waren. Für viele homosexuelle Menschen, die beispielsweise als Erzieher oder Arzt in kirchlichen Einrichtungen arbeiten, dürfte der jetzige Beschluss trotzdem eher positiv bewertet werden – die Achtung der Intimsphäre von Seiten des Arbeitsgebers Kirche war auch eine der zentralen Forderungen der Aktion #OutInChurch, die zu Beginn des Jahres medial für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Rund 500 kirchliche Mitarbeiter hatten sich größtenteils als schwul oder lesbisch geoutet, zudem hatte eine Petition mit rund 117.000 Unterschriften ein Umdenken gefordert. 

Wunsch nach Vielfalt als Bereicherung

Künftig, so der Beschluss der Bischöfe, liege es an den Führungskräften der jeweiligen Einrichtungen, den kirchlichen Charakter und die katholische Identität zu stärken. Man wünsche sich eine Art von Leitbildfunktion, durch die die christlichen Werte vermittelt werden sollen. Die Religionszugehörigkeit eines Mitarbeiters soll auch nur dann noch von Bedeutung sein, wenn dies die Position erfordert, beispielsweise also im Bereich Seelsorge. Ausdrücklich wollen die deutschen Bischöfe mit dieser Empfehlung auch ein Statement zum Thema Vielfalt in der Kirche abgeben: "Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein“, so die Erklärung weiter.

Kritik von OutInChurch und queeren Organisationen

Kritik kommt trotzdem von verschiedener Seite, auch von den Mitgliedern der Aktion #OutInChurch, wie der Würzburger Hochschulpfarrer Burkhard Hose gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt: „Es ist nur die Rede von sexueller, nicht aber von geschlechtlicher Identität. Das heißt, Menschen, die nicht ins binäre Geschlechtersystem passen, werden davon nicht erfasst." Zudem bleibe die Kirche sehr vage bezüglich möglicher Kündigungsgründe, lapidar ist die Rede von “kirchenfeindlichem Verhalten“ – ein Feld mit vielen Interpretationsmöglichkeiten. Dieser Kritikpunkt wurde auch von verschiedenen anderen LGBTI*-Vereinen aufgegriffen, zudem bestehe die Gefahr, dass die neuen Richtlinien sehr unterschiedlich in den einzelnen Bistümern umgesetzt werden würden, denn eine verbindliche neue Grundordnung ist die Erklärung der Bischöfe nicht, es bleibt bei einer Empfehlung. 

Hoffnung auf Erneuerung

Für viele Mitarbeiter bestehe trotzdem ganz praktisch die Hoffnung, dass sich jetzt vieles zum Besseren in der katholischen Kirche in Deutschland wenden könne. Christian Weisner von der Aktion “Wir sind Kirche“ dazu: "Dies bedeutet hoffentlich ein Ende von Diskriminierungen und ein Ende der Heimlichtuerei aus Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes zum Beispiel für geschiedene wiederverheiratete Paare oder homosexuell lebende Menschen." Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßte den Schritt und freute sich darüber, dass die Kirche sich der “Wirklichkeit liebender Menschen“ öffnen würde. Die Vorsitzende des Caritas-Verbands, Eva Welskop-Deffaa, spricht direkt von einem "Paradigmenwechsel".

Ob und wie die Empfehlung nun landesweit umgesetzt werden wird, muss die Zeit zeigen. Das kirchliche Arbeitsrecht aus dem Jahr 1994 war bereits 2015 erstmalig unter dem Druck weltlicher Rechtsprechung vor Arbeitsgerichten reformiert worden, sodass eine Scheidung und Wiederheirat nicht automatisch zu einer Kündigung führen musste. Eine verbindliche Rechtssicherheit gab es aber 2015 wie auch heute nach wie vor nicht.

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