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LSVD fordert Rechtsberatung für LGBTI*-Flüchtlinge
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Forderung nach mehr Einsatz Laufende Asylverfahren sollen überarbeitet werden

ms - 21.09.2022 - 11:00 Uhr
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Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) fordert nach der Ankündigung, dass das sogenannte Diskretions-Gebot sowie die Verhaltens-Prognose bei der Einstufung von queeren Asylbewerbern künftig entfallen werden, nun weitere Nachbesserungen und noch mehr Einsatz seitens der Bundesregierung. Konkret geht es dabei um ein breit aufgestelltes Beratungsangebot, das allen LGBTI*-Flüchtlingen sehr zeitnah zur Verfügung stehen sollte. Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVDs dazu: „Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Asylanhörung vergehen oft nur wenige Tage. Queere Geflüchtete müssen dabei Jahre der Angst und Scham überwinden, um über ihre Fluchtgründe zu sprechen. Ohne flächendeckenden Zugang zu qualifizierter Rechtsberatung in queerer Trägerschaft ist dies oft unmöglich. Wie bei der Abschaffung der ´Diskretionsprognose´ muss die Bundesregierung auch hier Wort halten. Nur so können LSBTI-Geflüchtete ihr Recht auf ein Leben in Sicherheit einlösen – so diskret oder offen, wie sie selbst es wollen.“

Wie gestern bekannt geworden ist, soll das Diskretions-Gebot sowie die Verhaltens-Prognose beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, ab Oktober nicht mehr Anwendung finden. Die bisher eingesetzten Methoden zielen darauf ab, dass ein LGBTI*-Asylbewerber ohne Verfolgung auch in seiner Heimat leben könne, wenn er seine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität diskret behandle und sein Verhalten keinen Rückschluss auf sein Leben als LGBTI*-Mensch ermögliche. Somit bestehe aus Sicht des BAMFs kein Recht auf Asyl in Deutschland. Sowohl der Europäische Gerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht erklärten das Verfahren als verfassungswidrig – in Deutschland fand es trotzdem nach wie vor Anwendung. Patrick Dörr vom LSVD erklärte dazu: „Wir sind glücklich und erleichtert, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser endlich gehandelt hat. Zukünftig wird das BAMF bei LSBTI-Geflüchteten im Rahmen der Gefahrenprognose des Asylverfahrens immer davon ausgehen, dass im Heimatland die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen gelebt wird. Die überarbeitete Dienstanweisung stellt klar, dass LSBTI-Asylsuchende in keinem Fall auf ein diskretes Leben im Herkunftsland verwiesen werden dürfen. Dies gilt auch, wenn die Antragstellenden von sich aus ein diskretes Leben im Herkunftsland angeben. Der LSVD hat lange dafür gekämpft, dass die europarechtswidrigen Diskretionsprognosen beim BAMF keine Anwendung mehr finden.“ Bündnis 90 / Die Grünen fordern, dass bei allen noch laufenden Verfahren die neue Richtlinie ab sofort Anwendung findet und entsprechende Bescheide gegebenenfalls korrigiert werden müssten.

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