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Posse um Ampelmännchen
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Posse um Ampelmännchen Münchner hatte gegen die homosexuellen Ampelmännchen geklagt

ms - 03.08.2022 - 11:00 Uhr
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Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter ist einer der großen Unterstützer der bayerischen LGBTI*-Community – ganz ähnlich wie sein SPD-Vorgänger Christian Ude setzt auch er sich immer wieder für Schwule, Lesben und queere Menschen ein. Beim CSD 2015 kamen so als Signalwirkung erstmals auch gleichgeschlechtliche, an den Händen haltende, schwule und lesbische Ampelmännchen im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel zum Einsatz – nach den Pride-Tagen wurden diese allerdings stets wieder abmontiert. Reiter bekundete schlussendlich 2019, die Piktogramme in den schwul-lesbischen Szenevierteln beibehalten zu wollen, auch notfalls gegen den Willen der bayerischen Staatsregierung unter der strikten und nach wie vor eher konservativen CSU. Es kam, wie es kommen musste: Ein Mann aus München hatte daraufhin tatsächlich Klage gegen die Ampelmännchen eingereicht.

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die bunten Zeugnisse der Gay-Community bleiben dürfen, die Rechte des Klägers seien nicht verletzt worden. Dem jetzt finalen Entschluss war ein Gang durch mehrere Instanzen vorausgegangen, leichtfertig zu befriedigen sind klagende Bayern schon einmal nicht. Oberbürgermeister Dieter Reiter dazu: "Ich freue mich sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage. München ist weltoffen, vielfältig und tolerant - genau dafür stehen auch die Ampelpärchen!“ In Summe geht es übrigens um sechs Fußgängerüberwege, an denen die schwulen und lesbischen Ampelmännchen fest installiert sind.

Pikanterweise hat der Verwaltungsgerichtshof nicht nur die Klage final zur Seite gelegt, sondern in seiner Begründung auch noch klargestellt: Die Piktogramme sollen "ersichtlich eine Botschaft der Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen senden, aber auch eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung sein. Toleranz als geistige Haltung, die auf Beachtung, Achtung und Duldsamkeit dem anderen gegenüber in seinem Anderssein, nicht aber auf Beliebigkeit oder Meinungslosigkeit gerichtet ist, stellt ein Verfassungsprinzip dar, dessen Gehalt aus verschiedenen Verfassungsbestimmungen, insbesondere den Grundrechten, abgeleitet wird." Dies schließe dabei ganz eindeutig auch die Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen mit ein, so die Richter abschließend. Aus der angeblich “störenden Rechtsverletzung“ wurde so ein Symbol für Toleranz, Grundrechte und die Verfassung – das dürfte dem Kläger nicht gefallen haben.

München mausert sich zuletzt immer mehr zu einer liberalen Hochburg für queere Menschen, zuletzt verzeichnete die Stadt beim diesjährigen CSD einen Besucherrekord mit über 400.000 Menschen, mehr als in Berlin. Die Geburtsstunde der Ampelmännchen ist übrigens Wien, auch hier wurden die Piktogramme erstmals 2015 während des Eurovision Song Contest installiert – mit so großem Erfolg, dass auch in der österreichischen Hauptstadt die schwulen und lesbischen Ampel-Pärchen bleiben durften. Viele weitere Städte haben sich seitdem in ganz Europa dieser Aktion angeschlossen.

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